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Dynamo-Sieg in Gefahr

Nach dem 1:0 gegen den SV Wehen Wiesbaden legten die Hessen Einspruch gegen die Spielwertung ein. Nun ist klar, wann der Protest verhandelt wird.

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Wiesbadens Manuel Schäffler (rechts) erzielt das vermeintliche Tor zum 1:0. Dem Treffer wurde nach Videobeweis die Anerkennung verwehrt.
Wiesbadens Manuel Schäffler (rechts) erzielt das vermeintliche Tor zum 1:0. Dem Treffer wurde nach Videobeweis die Anerkennung verwehrt. ©  dpa/Robert Michael

Frankfurt/Main. Diesen Termin wird man bei Dynamo mit gemischten Gefühlen entgegensehen: Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt am 5. Dezember über den Einspruch des Zweitligisten SV Wehen Wiesbaden gegen die Wertung des Spiels bei Dynamo Dresden. Die Schwarz-Gelben hatten die Partie am 8. November mit 1:0 gewonnen, die Hessen legten danach Protest gegen die Wertung ein.

Stein des Anstoßes ist die vermeintliche Führung der Gäste durch Manuel Schäffler in der 26. Minute. Der Treffer wurde nach Intervention des Video-Assistenten zurückgenommen, weil der Ball zehn Sekunden zuvor bei einem Angriff der Dresdner auf der anderen Seite des Spielfelds im Tor-Aus war. 

Nach seiner Entscheidung, die Wiesbadener Führung beim Gastspiel in Dresden nicht anzuerkennen, muss Schiedsrichter Martin Petersen mit aufgebrachten Hessen diskutieren.
Nach seiner Entscheidung, die Wiesbadener Führung beim Gastspiel in Dresden nicht anzuerkennen, muss Schiedsrichter Martin Petersen mit aufgebrachten Hessen diskutieren. ©  dpa/Robert Michael

Schiedsrichter Martin Petersen (Stuttgart) hatte das Spiel weiterlaufen lassen. Die Hessen monieren einen aus ihrer Sicht regelwidrigen Einsatz des Videobeweises und begründen ihren Protest damit, dass die Rücknahme des Tores zur vermeintlichen Gästeführung nach Intervention des Video-Assistenten (VAR) regelwidrig erfolgt sei.

Zudem habe diese Entscheidung den Ausgang des Spieles mit hoher Wahrscheinlichkeit beeinflusst. Geleitet wird die Verhandlung in der Frankfurter Verbandszentrale von Hans E. Lorenz, dem Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts. (sid/dpa)


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