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Dynamo für Pyrotechnik bestraft

Das DFB-Sportgericht bittet den Tabellenletzten wieder zur Kasse. Die Auflistung der Vergehen beim Pokalspiel in Berlin füllt diesmal eine ganze Seite.

Von Daniel Klein
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Die Dynamo-Fans zündelten im Oktober massiv beim Pokalspiel in Berlin. Dafür muss der Verein nun eine Strafe zahlen.
Die Dynamo-Fans zündelten im Oktober massiv beim Pokalspiel in Berlin. Dafür muss der Verein nun eine Strafe zahlen. © contrast photoagentur

Die Kulisse war beeindruckend, das massive Abbrennen von Pyrotechnik hinterließ jedoch einen mehr als faden Beigeschmack - nicht nur, weil es verboten ist.  Am Dienstag verurteilte das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) unter Vorsitz von Hans E. Lorenz das Zweitliga-Schlusslicht Dynamo Dresden wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger beim Pokalspiel am 30. Oktober zu einer Geldstrafe in Höhe von 89.900 Euro. 

Damit blieb das Strafmaß sogar unter dem von Dynamo-Geschäftsführer Michael Born prognostizierten. Der hatte auf der Mitgliederversammlung im November 92.000 Euro vorausgesagt. Rund 30.000 Dynamo-Fans hatten die Zweitrunden-Pokalpartie im mit mehr als 70.000 Zuschauern fast ausverkauften Berliner Olympiastadion verfolgt. Hertha gewann das Duell im Elfmeterschießen mit 8:7. 

"Über das gesamte Spiel hinweg wurden im Dresdner Fanblock zahlreiche pyrotechnische Gegenstände abgebrannt", heißt es im schriftlichen Urteil des Sportgerichts, danach werden diese einzeln und nach Spielminuten sortiert aufgeführt: Insgesamt sind es 80 bengalische Feuer, 29 Blinker, neun Rauchtöpfe, sechs Böller, vier Leuchtraketen, zwei Leuchtgeschosse sowie ein Becherwurf in Richtung Ordner - die Liste füllt eine  ganze A4-Seite. 

Bis zu 30.000 Euro von der Strafe darf der Verein laut Urteil für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Dynamo hat dem Urteil  zugestimmt, es ist somit rechtskräftig. Zuletzt musste der Klub Ende Dezember eine vierstellige Summe zahlen. 

Noch nicht ausgesprochen wurde die Strafe vom Heimspiel gegen den SV Wehen Wiesbaden, als ein auf dem Rasen explodierter Böller Wehens Torhüter Lukas Watkowiak leicht verletzt hatte. Dynamo rechnet dabei mit einem Urteil über 27.000 Euro. Allerdings wurde der Böllerwerfer inzwischen - auch unter Mitwirkung von Dynamo - identifiziert. Somit könnte die Strafe da deutlich milder ausfallen. Damit rechnet Born, „weil dies im Strafzumessungsleitfaden der DFB-Sportgerichtsbarkeit auch so hinterlegt ist“.