Merken

Ehemalige Musikschule wird verkauft

Die Zahl der Flüchtlinge im Landkreis Meißen ist stark gesunken. Auch Großenhainer Heime werden bald geschlossen.

Teilen
Folgen
© Archiv/Anne Hübschmann

Von Catharina Karlshaus

Wer hätte das vor einem Jahr gedacht: Während sich die Kreisverwaltung im Dezember 2015 mit Notfallkonzepten zur kurzfristigen Unterbringung von Flüchtlingen plagte, das Aufstellen von Zelten auf dem Großenhainer Remonteplatz diskutierte und freiwillige Helfer bis zur körperlichen Erschöpfung arbeiteten, deutet dieser Tage alles auf Entspannung der Situation hin.

Praktisch bedeutet das: Entgegen allen Befürchtungen und Prognosen blieben die Zugangszahlen im Freistaat Sachsen erheblich unter den Schätzungen von Anfang des Jahres. Von 6 800 benötigten Plätzen war der Kreistag noch im Frühjahr ausgegangen. Nun leben gut 2 100 Flüchtlinge aus 34 Nationen in der Region – gut 500 weniger als noch im Mai. Nachdem auch der sächsische Lenkungsausschuss Asyl seine Planungsgröße von 51 000 auf 25 400 Neuzugängen im Spätsommer nach unten korrigierte, legt der Landkreis Meißen nun nach. In seiner Sitzung am 8. Dezember soll ein Konzept verabschiedet werden, das die Unterbringung der Asylbewerber neu regelt. Unter Berücksichtigung der geänderten Bearbeitungsverfahren des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wird ein Bedarf von 2 800 Plätzen bis Jahresende prognostiziert. Zuzüglich einer Sicherheitsreserve von 10 Prozent sollen für 2017 landkreisweit Kapazitäten von 2 310 Plätzen vorgehalten werden.

Laut Konzeption des Kreises werde die Unterbringung vor allem vorrangig an Standorten mit guter infrastruktureller Anbindung und sozialer Betreuung erfolgen. Bereits finanziell gebundene und gut laufende Gemeinschaftsunterkünfte sollen erhalten bleiben. Vorerst zumindest. Denn während Einrichtungen in Riesa, Weinböhla, Radebeul und Coswig mit insgesamt 858 Plätzen weiterhin bestehen sollen, rechne man bei anderen Objekten mit der Schließung mit Auslaufen des Betreibervertrages. So beabsichtigt der Landkreis die jetzige Gemeinschaftsunterkunft An der Turnhalle in Großenhain – vom Staatsbetrieb Immobilien- und Baumanagement auf Zeit überlassen – aufgrund der ungünstigen Unterbringungsbedingungen aufzugeben. Um auch weitere Investitionen zu vermeiden, sollen die rund 50 dort belegten Plätze spätestens mit Beendigung des Vertrages im Dezember 2017 an den Standort Klipphausen verlagert werden. Das Heim Remonteplatz 10 wird dem Konzept nach zwar für gut geeignet befunden, soll aber nach Möglichkeit ebenfalls Ende November 2017 schließen. Die bereits seit 2012 bestehende Einrichtung im ehemaligen Hotel auf der Großenhainer Kupferbergstraße könne dann zum Jahresende 2018 seinen Betrieb einstellen.

Eine Zukunft, die das Haus mit anderen im Landkreis teilt. „Bei der Abwägung, von welchen Objekten sich der Kreis Meißen jetzt trennt, spielen zusätzlich zur Kosten-Nutzen-Relation weitere Gründe eine Rolle. Beispielsweise die generelle Geeignetheit eines Objektes im Vergleich zu anderen“, erklärt Helena Musall, stellvertretende Behördensprecherin, auf SZ-Anfrage.

Neben der Schließung von bereits bestehenden Heimen bereiten offenbar jene, die zwar als solche in Erwägung gezogen und vertraglich gebunden worden sind, einiges Kopfzerbrechen. Von hohen Ablösesummen ist im Kreistagspapier die Rede. Im Falle des Objektes Prasseweg 9 in Coswig kostet die sofortige Beendigung des Mietvertrages den Landkreis immerhin satte zwei Millionen Euro. Dabei haben dort noch gar keine Flüchtlinge gewohnt. Der Gebäudekomplex mit Bürogebäude und Produktionshalle sollte frühestens Ende Februar fertiggestellt sein und einmal Platz für 250 Menschen bieten.

Wesentlich günstiger fügt es sich da mit der ehemaligen Musik- und Kunstschule auf der Weßnitzer Straße 1 in Großenhain. Bereits im Juli war das 1898 errichtete Gebäude baulich hergerichtet worden und sollte ursprünglich als Gemeinschaftsunterkunft genutzt werden. Aufgrund der aktuellen Entwicklung sei das Objekt, so im Konzept zu lesen, aber nun doch für die Unterbringung entbehrlich. Da es bereits Kaufinteressenten gebe, werde vorgeschlagen, das in Kreisbesitz befindliche Grundstück zum vollen Wert zu veräußern.