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Ein bisschen weniger Bürokratie

Den Jobcentern soll die Arbeit erleichtert werden, damit mehr Luft für die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen bleibt.

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© dpa

Von Peter Heimann, Berlin

Die Wurstverkäuferin war auf Diät. Und beschäftigte deswegen das Jobcenter in Berlin-Reinickendorf und auch noch das Sozialgericht Berlin. Sie bezog nämlich neben ihrem niedrigen Gehalt Hartz-IV-Aufstockerleistungen. Das Jobcenter berücksichtigte nun vermeintlich gesetzestreu, dass die Fleischerei ihren Mitarbeitern eine kostenlose Pausenverpflegung anbot und kürzte die Zahlung an die Verkäuferin entsprechend. Weil die aber auf ihre Linie achtete, klagte sie gegen die Entscheidung des Jobcenters – und gewann. Das Sozialgericht entschied im März 2015, dass die Behörde beachten müsse, ob jemand beispielsweise aufgrund „religiöser Speisevorschriften, aus gesundheitlichen oder ethisch-moralischen Gründen“ auf angebotene Verpflegung verzichte.

Der Fall zeigt exemplarisch, warum Hartz-IV einen ziemlich großen Verwaltungsaufwand nach sich zieht. Kein anderes Gesetz berührt das Alltagsleben von so vielen Menschen – derzeit beziehen etwa 4,3 Millionen erwerbsfähige Hilfebedürftige Hartz IV-Leistungen – so unmittelbar. Um es zu anzuwenden, gibt es zu fast jedem Paragrafen des Sozialgesetzbuches ausführliche Gebrauchsanweisungen, mitunter seitenlang.

Geregelt werden muss daneben, was an Wohn- und Heizkosten vertretbar ist und was nicht. Da ist zum Beispiel die Sache mit dem Warmwasserboiler. Hartz-IV-Empfänger, die sich unabhängig von ihrer Heizung mit Warmwasser versorgen, erhalten dafür monatlich zu ihrem Regelsatz von 404 Euro obendrauf 9,29 Euro. Das gilt für Erwachsene, Kinder und Jugendliche erhalten weniger. Der Boiler-Zuschlag ist in sechs Staffeln aufgesplittet. Kinder bis zu sechs Jahren erhalten 1,90 Euro pro Monat. Am siebten Geburtstag erhöht sich der Satz auf 3,24 Euro. Für diese zusätzlichen 1,34 Euro muss das zuständige Jobcenter eigens einen Bescheid erlassen.

Geld für zwölf statt sechs Monate

Weil Hartz IV so kompliziert ist, erstaunt es nicht, dass in den Jobcentern nach Expertenschätzung etwa die Hälfte der Mitarbeiter allein mit der Leistungsgewährung befasst ist und sich somit nicht darum kümmern kann, Menschen wieder in Lohn und Brot zu bringen. Und während die Bürokratie wild wuchert, kommen demnächst auch noch Hunderttausende Flüchtlinge auf die Jobcenter zu.

Umso dringlicher wird für die Jobcenter der Bürokratieabbau. Seit Juni 2013 haben Fachleute von Bund und Ländern darüber beraten. Das Ergebnis: Das Bundeskabinett Deutschlands billigte am Mittwoch ein Maßnahmenpaket von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD), durch das die Jobcenter von unnötiger Bürokratie befreit werden, um mehr Zeit für die Vermittlung der Arbeitslosen zu haben.

Die wohl wichtigste Neuregelung, um die Abläufe zu beschleunigen: In Zukunft sollen Leistungen zum Lebensunterhalt nicht mehr nur für sechs, sondern für zwölf Monate bewilligt werden. Das bedeutet: Nur noch ein Bescheid pro Jahr. Bislang sind es zwei. Nahles: Damit halbiert sich in diesem Punkt die Arbeit. Das entlastet unheimlich.“

Auch die Berechnung der Zuschüsse für Miete und Heizung soll vereinfacht werden, was der Paritätische Wohlfahrtsverband jedoch für unpraktikabel hält. „Mit der zusätzlichen Pauschalierung der Heizkosten wird die Zahl der Klagen mit Sicherheit zunehmen“, prognostizierte Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider. Der Deutsche Städtetag bezeichnete die Reform in diesem Punkt hingegen als zielführend und verwies auf den hohen Verwaltungsaufwand, den die Berechnungen bisher mit sich brachten. Vereinfacht wird auch die Leistungsberechnung. Bei getrennt lebenden Paaren muss nicht mehr auf den Tag genau ausgerechnet werden, wann sich ihr Kind bei welchem Partner aufhielt.

Die Geschichte mit dem Boiler wurde allerdings nicht vereinfacht. Das scheiterte an den Kommunen. Nahles hatte vorgesehen, die Sanktionen gegen junge Hartz-IV-Empfänger zu lockern. Dieses Vorhaben scheiterte allerdings am Veto der CSU. Betroffene unter 25 Jahren werden damit auch in Zukunft strenger behandelt als Arbeitslose oberhalb dieser Altersgrenze. Sabine Zimmermann von der Linken bezeichnete die Beibehaltung dieser Sonderregeln als nicht akzeptabel.

39 Millionen Sparpotenzial

Wie viele Stellen in den Jobcentern nun frei werden, um sich der Jobvorbereitung und -vermittlung zu widmen, konnte Nahles nicht sagen. Es lasse sich seriös keine Zahl ermitteln, so die Ministerin. Immerhin aber stellt die Regierung selbst fest, dass sich der Verwaltungsaufwand im Zuge ihres Vereinfachungsgesetzes um 39 Millionen Euro verringert. Das sei laut Nahles vorsichtig gerechnet – sozusagen die Untergrenze. Aber es ist dann eben auch nicht mehr als ein Prozent der jährlichen Verwaltungskosten im Hartz-IV-System.

Wichtiger scheint deswegen, dass der Bund den Jobcentern 2800 zusätzliche Stellen gewährt. Nur müssen die auch erst einmal besetzt werden. Viele Behörden suchen jetzt gute Leute.