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Ein Jurist auf der Anklagebank

Ein 64-jähriger Freitaler gab seine Zulassung als Anwalt ab und war trotzdem noch als solcher tätig. Dafür wurde er verurteilt.

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© dpa/dpaweb

Von Stephan Klingbeil

Freital. Ein Beschwerdeschreiben in einem Zivilverfahren am Amtsgericht Dippoldiswalde wurde nun einem Juristen aus Freital zum Verhängnis. Mehr als drei Jahrzehnte lang war der inzwischen arbeitslose 64-Jährige als Anwalt tätig, gab seine Zulassung aber am 9. Juni dieses Jahres freiwillig zurück.

Trotzdem soll der Mann noch einen Brief für seinen Mandanten verfasst haben, in dem er sich als Rechtsanwalt ausgab – dies war am 20. Juni. Deshalb saß der Freitaler nun selbst auf der Anklagebank. Missbrauch von Titel beziehungsweise Berufsbezeichnung wurde ihm am Amtsgericht in Dippoldiswalde zur Last gelegt.

Der Jurist streitet den Vorwurf nicht völlig ab. Er verweist aber darauf, dass jenes Schreiben das letzte war, in dem er sich als Anwalt ausgegeben hätte. Demnach sei das Zivilverfahren eines seiner Mandaten damals noch nicht abgeschlossen gewesen, die Verhandlung sollte Ende Juni stattfinden. Was ihm aber entgangen sei: Die Streitparteien hatten sich wohl schon untereinander geeinigt – ohne sein Wissen.

Dennoch hätte er nicht als Verteidiger auftreten dürfen. Das sei ihm klar. Allerdings habe er auch nach seinem freiwilligen Rückzug als Anwalt noch ein paar Tage warten müssen, bis er die rechtskräftige Bestätigung von der Anwaltskammer wegen seiner zurückgegebenen Zulassung erhalten habe. In diesen Zeitraum hätte er jenes letzte Schreiben als Anwalt verfasst.

Laut Gericht kam die Bestätigung der Kammer aber schon eine Woche vor dem von ihm verfassten Anwaltsschreiben. Und außerdem stand der Jurist nicht zum ersten Mal im Fokus der Staatsanwaltschaft.

Wegen zweier Untreuefälle war der Mann bereits zu einer Geldstrafe von 3 000 Euro verurteilt worden. Einer dieser Vorwürfe betraf einen Fall, über den die SZ berichtet hat: Ein Mitinhaber einer Freitaler Sicherheitsfirma hatte 2013 einen Auftrag als Subunternehmer angenommen. Das Geld dafür wurde aber nicht vollständig gezahlt, woraufhin er klagte. So setzte er seine Forderung zwar durch. Doch die 801 Euro kamen nie bei ihm an, sondern waren auf ein treuhänderisch von dem Anwalt verwaltetes Konto überwiesen worden.

„Da hätte ich vorher aktiv werden müssen“, erklärte der 64-Jährige. Er habe aber eine schwere Erkrankung gehabt, sei der „beruflichen Herausforderung nicht mehr gewachsen“ gewesen. Dies habe auch dazu geführt, dass er aufgehört hat, als Anwalt zu arbeiten. Was er in Zukunft beruflich macht, stehe noch nicht genau fest. Derzeit habe er kein Einkommen und werde von seiner Frau mitfinanziert. Das Gericht verurteilte ihn jetzt zu zwei Monaten Haft – auf Bewährung. Das Urteil ist rechtskräftig.