Dresden
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Ein Reichsbürger ohne Fahrerlaubnis

Es ist schon wieder passiert. Ein hartgesottener Verkehrssünder aus Dresden muss seine Strafe absitzen. 

Von Alexander Schneider
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Einen Führerschein hatte der Delinquent nicht.
Einen Führerschein hatte der Delinquent nicht. ©  Symbolfoto: dpa

Was war zuerst da? Die rund 100.000 Euro Schulden beim Finanzamt aus einer gescheiterten Unternehmung oder die Sympathie für das Reichsbürgertum? Die Henne-Ei-Frage stand nicht im Mittelpunkt des Prozesses gegen den 55-jährigen Dresdners Jens K. In einem sogenannten beschleunigten Verfahren hat das Amtsgericht Dresden jetzt den hartnäckigen Verkehrssünder ins Gefängnis geschickt.

An einem späten Sonntagabend knatterte Jens K. auf einem Leichtkraftrad asiatischer Herkunft quer durch Laubegast. Wachsamen Polizisten fiel jedoch auf, dass der Mann auf dem Roller einen Haken schlug, gerade als er offenbar ihren Streifenwagen erblickt hatte. Es ist der klassische Beginn einer Verkehrskontrolle. Doch dass Jens K. die Nacht im Revier würde verbringen müssen, hatte er sich wohl in seinen kühnsten Träumen nicht vorgestellt.

Die Polizeibeamten folgten ihm und irgendwo zwischen Donath-, Österreicher- und Zschopauer Straße musste K. seinen Roller endgültig abstellen. Der Mann war den Uniformierten gut bekannt. Seit zehn Jahren ist K. immer wieder ohne Fleppen erwischt und dafür verurteilt worden, einmal auch wegen versuchter Nötigung. Jens K. gab gleich zu, dass er keine Fahrerlaubnis hat. Sein Problem: Ein weiteres Verfahren. 

Schon im Juli 2018 war auf der Waldschlößchenbrücke in einem Toyota ohne Führerschein erwischt worden. Und natürlich veranstaltete K. ein typisches Reichsbürger-Theater. Er habe keinen Personalausweis, er sei schließlich kein Personal. Reichsdeutsche akzeptieren die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland nicht. So bot sich der 55-Jährige für ein beschleunigtes Verfahren am nächsten Tag an – und landete im Polizeigewahrsam.

Nur Stunden später begann der Prozess. Auf die Frage nach seiner Staatsbürgerschaft wich der Angeklagte aus, wollte dem Richter etwas von einer Lebenserklärung beim Vatikan erzählen. Doch der Richter machte das entwürdigende Spiel nicht mit: „Das ist mir wurscht“, sagte er. Dann gab K. die beiden Vorwürfe zu. „Mein Mandant hat es jetzt verstanden. Er wird definitiv nicht mehr ohne Führerschein fahren“, sagte seine Verteidigerin Daniela Prescher.

Der Richter verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten – ohne Bewährung. Doch er setzte den Haftbefehl bis zur Rechtskraft außer Vollzug: „Damit Leute wie Sie sehen, dass dieser von Ihnen verhasste Staat mit Ihnen so umgeht, wie mit jedem anderen auch.“