Meißen. Bei der Auswahl der Grundschule für künftige Abc-Schützen soll es in Meißen keine Beschränkungen mehr geben. Mit Beginn des Schuljahres 2021/22 können die Schulbezirke in der Stadt aufgehoben werden. So haben es die Stadträte am Mittwochabend im Kultur- und Sozialausschuss einstimmig beschlossen. Endgültig entscheiden darüber alle Stadträte bei ihrer regulären Sitzung vor der Sommerpause. Dann steht es in der freien Entscheidung der Eltern, bei welcher Grundschule sie im September ihre Kinder für den Besuch der 1. Klasse im folgenden Schuljahr anmelden.
Gabriele Koch vom städtischen Familienamt, die den Vorschlag einbrachte, verwies darauf, dass mit dem Beginn des Schuljahres 2021/22 die 4. Grundschule "am Netz" ist. Damit gibt es auf beiden Elbseiten Meißens jeweils zwei Grundschulen in städtischer Trägerschaft.
Er unterstützt diesen Vorschlag, sagte Holger Metzig von der CDU/FB/FDP/U.L.M.-Großfraktion. Wenn den Meißnern alle Grundschulen zur Auswahl stehen, entsteht Wettbewerb, fügte er hinzu. Und das sei zu begrüßen.
Ute Czeschka (Bürger für Meißen/SPD) fragte nach, welche Auswirkungen die Neuregelung auf die Schülerbeförderung und die Erstattung der Kosten für die Elternhäuser hat. Gabriele Koch verwies auf die Satzung des Landkreises zur Schülerbeförderung, die auch im Gebiet der Stadt Meißen weiter gilt. Im Paragraf 7 sind Mindestentfernungen geregelt. Demnach können Eltern, deren Kinder die 1. bis 4. Klasse besuchen, die Erstattung für die VGM-Fahrkarte beantragen, wenn die Entfernung zwischen Wohnadresse und der nächstgelegenen Schule mehr als zwei Kilometer beträgt.
Tilo Hellmann (Linke) wollte wissen, wie das Prozedere zur Anmeldung der Grundschüler abläuft. Für das Schuljahr 2021/22 können Eltern ihre Kinder für die 1. Klassen am 10. und 15. September dieses Jahres in der Grundschule ihrer Wahl anmelden, informierte die Mitarbeiterin des Familienamtes. Die Schulleiter entscheiden dann über die Aufnahme. Sollte sie im Einzelfall ablehnend ausfallen, weil an der Schule die maximale Zahl der neuen Abc-Schützen erreicht ist, bleibt den Eltern die Möglichkeit zum Widerspruch. Sie sollten sich dann an das Landesamt für Schule und Bildung wenden, erklärt Gabriele Koch auf SZ-Nachfrage.
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