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Ein Zettel reicht eben nicht

Ein Meißner unterliegt einem weit verbreiteten Irrtum. Das kostet ihn 1 000 Euro und fünf Monate Fahrverbot.

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© dpa

Von Jürgen Müller

Landkreis/Meißen. Seit 28 Jahren fährt der Meißner Auto, hat sich nichts zuschulden kommen lassen. Sein Punktekonto in Flensburg ist blütenweiß. Doch jetzt droht ihm, dass er seine Fahrerlaubnis verliert. Denn der 60-Jährige ist einem weit verbreiteten Irrtum erlegen. Er glaubt, dass es nach einem Unfall genügt, einen Zettel an der Windschutzscheibe des geschädigten Autos mit Name, Anschrift und Telefonnummer zu hinterlassen. Doch genau das reicht eben nicht aus. Und nun sitzt der Mann wegen unerlaubtem Verlassen des Unfallortes vor Gericht.

Es ist ein Sonntag im Februar dieses Jahres, als er mit seinem Transporter nach Hause fährt. Auf der Leipziger Straße in Meißen kommt ihm ein Pferdfuhrwerk entgegen. Es wird eng, beide fahren ganz langsam aneinander vorbei. Doch dabei streift der Meißner mit seinem Auto einen geparkten Audi, und zwar nicht bloß ein bisschen. Es entsteht ein Sachschaden von mehr als 3 000 Euro. Der Mann steigt aus, fotografiert das geschädigte Auto, wartet nach eigenen Angaben zehn bis 15 Minuten. Dann will er einen Zettel an die Windschutzscheibe mit seinen persönlichen Angaben geheftet haben und ist nach Hause gegangen. Sein Sohn habe ihm gesagt, dass er in einem solchen Fall die Polizei rufen müsse. Doch dazu sei er nicht mehr gekommen. Da habe es schon geklingelt und die Polizei habe vor der Wohnungstür gestanden.

Ob er tatsächlich einen Zettel an dem geschädigten Auto hinterlassen hat, ist eher unwahrscheinlich. Gefunden wurde nämlich keiner, jedenfalls kein Zettel des Angeklagten. Stattdessen hing an der Scheibe ein Zettel, den Zeugen angeheftet hatten. Es waren Touristen, die mit der Pferdekutsche eine Rundfahrt machten. Als der Unfall, den die Fahrgäste mitbekommen hatten, passiert war, sehen sie beim Weiterfahren, dass der Meißner aus seinem Auto ausgestiegen war und das Telefon in der Hand hielt. Sie gingen davon aus, dass er die Polizei ruft und fuhren weiter. Als die Kutsche nach etwa einer Viertelstunde zurückkam, war weder der Unfallverursacher da noch die Polizei. Eine Frau hatte sich die Autonummer des Unfallfahrzeuges gemerkt. Die Polizei rief schließlich der Besitzer des geschädigten Pkw.

Der Verteidiger weiß natürlich, dass seinem Mandanten der Entzug der Fahrerlaubnis droht. Das ist immer dann der Fall bei einer Unfallflucht, wenn der Schaden höher als 1 300 Euro ist. Es sei keine Unfallflucht gewesen, behauptet der Anwalt. Sein Mandant habe ja noch das Unfallauto fotografiert. „Das macht keiner, der abhauen will“, sagt er. Er habe seinen Pflichten ja nachkommen wollen, doch die Polizei habe das verhindert. Sie sei eben da gewesen, bevor er anrufen konnte, so seine Argumente. „Er wollte nichts vertuschen, sondern den Unfall melden“, sagt er. Das hat sein Mandant aber nicht gemacht.

Die Staatsanwältin beeindruckt das nicht. Für sie ist die Unfallflucht erwiesen. Der Angeklagte habe sich dadurch als ungeeignet erwiesen, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu führen, sagt sie und fordert eine Geldstrafe von 1 000 Euro. Außerdem soll ihm die Fahrerlaubnis entzogen, der Führerschein eingezogen und in frühestens sieben Monaten wiedererteilt werden. Die Richterin verurteilt den Mann zwar zu der beantragten Geldstrafe, zieht aber die Fahrerlaubnis nicht ein. Sie erteilt aber ein fünfmonatiges Fahrverbot. Zusätzlich bekommt der Mann nun auch Punkte in Flensburg.