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Eine falsche Uhr, halber Sex und ein richtiger Prozess

Ein Schweizer Bob-Techniker will in Oberbärenburg einen Dreier ausprobieren – abseits vom Eiskanal. Die Freude währt allerdings nur kurz, der Ärger lang.

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© dpa

Von Mandy Schaks

Auch wer aus der Schweiz ist, muss sich nicht unbedingt mit Uhren auskennen. Ob das Pech ist für einen heute 30-jährigen Eidgenossen oder vielleicht sogar sein Glück war, wird sich noch herausstellen. Jedenfalls ging er im November 2011, als er sich nachts in Oberbärenburg auf den Weg zu einer Bekannten machte, davon aus, dass er richtig was Tolles am Handgelenk trug. Er glaubte, die Uhr, übrigens ein Geschenk eines Verwandten, sei relativ wertvoll, habe bestimmt um die 3.000 bis 4.000 Euro gekostet.

Darauf fiel dann auch sein späterer Peiniger und Erpresser herein, dem der Schweizer nichtsahnend geradewegs in die Arme gelaufen war und der ihm unter anderem die Uhr abknöpfte. Dafür und für weitere Delikte muss sich seit Ende März ein heute 31-jähriger Dresdner vor dem Amtsgericht Dippoldiswalde verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung und Körperverletzung vor.

Schweizer wurde erpresst

Die Uhr war aber gar nicht so wertvoll, wie sie auf den ersten Blick aussah. Das stellte sich allerdings erst im Nachhinein heraus. Tatsächlich handelte es sich bei dem nobel anmutenden Zeitmesser um eine Kopie aus China, die vielleicht mal 100 bis 150 Euro gekostet hat, wie sich der Schweizer vor Gericht eingestehen musste. Trotzdem hat die Uhr einen unschätzbaren Wert – als Beweismittel bei der Aufklärung dieses verworrenen Falls.

Sie könnte den Angeklagten möglicherweise entlasten oder die Version des Opfers untermauern und den Täter überführen, wenn sie denn nur da wäre. Aber auch nach dem zweiten Verhandlungstag ist die Uhr noch nicht wieder aufgetaucht. Sie wurde nicht bei gezielten Durchsuchungen im Umfeld des Angeklagten und des Tatortes gefunden, aber auch nicht irgendwo abgegeben. Die Uhr ist weg. Nach ihr kann auch nicht in einschlägigen Foren oder Liebhaberkreisen gesucht werden. Denn wirklich nur gute und teure Zeitmesser sind registriert, haben eine eingravierte, echte Nummer.

Aber das Wissen darum nützt nun dem Schweizer auch nichts mehr. Er würde ohnehin das Geschehene am liebsten vergessen machen, die Zeit zurückdrehen, diesen 4. November aus seinem Gedächtnis löschen.

Dabei klang der Abend, es war ein Freitag, zunächst ganz nett aus, erinnert er sich. Der Schweizer arbeitete damals als Servicetechniker für ein Bobteam und weilte mit der Mannschaft zum Training im Osterzgebirge. Abends, so schilderte er dem Gericht, hatte er sich mit seinem Kollegen und Freund, ebenfalls ein Schweizer, mit einer Bekannten in ihrer Wohnung in Oberbärenburg verabredet. Dort wurde getrunken und geredet. Man kam sich näher. Wie nahe, darüber gehen die Meinungen auseinander. Der Schweizer macht da feine Unterschiede. Richtigen Sex, so sagt er, hatten sie nicht, wohl aber Oralverkehr, angeblich einvernehmlich.

Nach dem Liebesspiel kam die Angst

Die Bekannte, die mit dem Angeklagten inzwischen verlobt ist und vor Gericht nicht aussagen will, hat daran eine andere Erinnerung. Das geht aus anderen Ermittlungen und auch Zeugenaussagen hervor. Sie muss ihren Freund nach der Sause angerufen haben. Er ist dann offenbar davon ausgegangen – auch er schweigt beharrlich –, dass seine Freundin vergewaltigt worden sei. Ein Vorwurf, den die Staatsanwaltschaft inzwischen ausgeräumt hat und der auch nicht Gegenstand dieses Gerichtsverfahrens ist.

Als dann aber der Schweizer in der Nacht noch einmal zu der Bekannten zurückkehrte, empfing ihn der Freund – mit Fausthieben und Drohungen. Er soll ihn in die Wohnung gezerrt, ihm unter anderem die Uhr abgenommen und erpresst haben. Entweder der Schweizer beschafft bis morgen 10.000 Euro oder er wird wegen Vergewaltigung angezeigt. Schließlich fuhr er mit ihm noch nach Dresden an einen Bankautomaten, wo der Schweizer erst einmal 500 Euro abheben musste.

Der Schweizer habe Todesangst gehabt, gab er später bei der Polizei zu Protokoll, und dachte, nicht mehr lebend davonzukommen. Was sich nun in dieser Nacht zugetragen hat, versucht das Gericht mühsam herauszufinden. Etliche Zeugen wurden schon gehört. Die Mutter der Bekannten, bei der die Party stattgefunden hatte, erschütterte am Dienstag die Glaubwürdigkeit ihrer Tochter. Das Verhältnis der beiden scheint ohnehin distanziert zu sein, möglicherweise auch, weil die Mutter der Auffassung ist, der Freund tue ihrer Tochter nicht gut.

Als sie einen Tag später von der angeblichen Vergewaltigung ihrer Tochter hörte, habe sie das nicht glauben wollen, sagte sie vor Gericht aus. Eher hätte sie ihr eine Sex-Orgie abgenommen, wenn sie das so gesagt hätte. Hat sie aber nicht.