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Eine Verhandlung mit Hindernissen

Wegen Diebstahls von 30 000 Euro sind ein Mann und eine Frau angeklagt. Das Verfahren gestaltet sich schwierig.

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Symbolfoto
Symbolfoto © Patrick Pleul/dpa

Von Helene Krause

Döbeln. Ein 34-jähriger Mann und eine 17-jährige Frau aus Döbeln sollen im Oktober in einer Wohnung an der Waldheimer Pestalozzistraße einen DINA 4-Umschlag mit 30 000 Euro gestohlen haben. Während der 34-Jährige die Wohnungsinhaberin an der Tür ablenkte, nahm die Mittäterin den Umschlag mit dem Geld an sich. Wegen des Vorfalls stehen beide mutmaßliche Täter vorm Amtsgericht Döbeln. Vorgeworfen wird ihnen Diebstahl.

Schon zu Beginn der Verhandlung gibt es ein Problem. Die Angeklagte ist nicht erschienen. Als sie zehn Minuten später doch noch kommt, kann der Prozess endlich beginnen. „Ich war darauf aus, dass die Verhandlung eine halbe Stunde später beginnt“, entschuldigt sie ihre Verspätung.

Über ihre Verteidiger Thomas Fischer und Carsten Opitz aus Döbeln bestreiten die Beschuldigten die Tat. Weiter äußern sie sich nicht. Dann wird die Verhandlung unterbrochen. Die Geschädigte ist als Hauptbelastungszeugin nicht erschienen. 

Staatsanwalt Klaus Schlarb von der Staatsanwaltschaft Chemnitz erteilt ihr ein Ordnungsgeld in Höhe von 250 Euro oder ersatzweise fünf Tage Ordnungshaft. Dann ordnet er die polizeiliche Vorführung der Zeugin an. Doch auch die schlägt fehl. 

Die Geschädigte hat einen schwer pflegebedürftigen Mann zu Hause, der rund um die Uhr Betreuung braucht. Ein Pflegedienst, der die Pflege kurzfristig übernimmt, wird nicht gefunden. Doch auch eine weitere Zeugin ist nicht zur Verhandlung gekommen. Sie hat sich entschuldigt, denn sie liegt im Krankenhaus. 

Daraufhin setzt Richter Lutz Kermes das Verfahren aus. Die weiteren Zeugen werden entlassen. Erst im April 2019 wird das Verfahren neu verhandelt.