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Eingebrochen und zugeschlagen

In der dritten Verhandlung fielen die Urteile gegen zwei Döbelner. Die standen wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht.

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© dpa

Von Helene Krause

Döbeln. Zum dritten Verhandlungstermin bringen zwei Polizisten den Geschädigten als Zeugen in den Gerichtssaal des Amtsgerichts Döbeln. Weil er bei den vorherigen Terminen nicht im Gericht erschienen war, wird er vorgeführt. Auch der 25-jährige Angeklagte ist in Begleitung von zwei Justizbeamten – und trägt Handschellen. Er verbüßt zurzeit eine Haftstrafe in einer JVA.

Vorgeworfen wird ihm und seinem 19-jährigen Kumpan gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung. Am späten Abend des 12. September 2015 sollen die beiden Döbelner gewaltsam in die Wohnung ihres Bekannten Rico H* in Döbeln eingedrungen sein. Sie traten die Tür ein, so dass  die gegen die Badtür schlug. Der 25-Jährige soll den Geschädigten mehrfach ins Gesicht geschlagen haben und auch der 19-Jährige soll zugeschlagen haben. H. erlitt einen Nasenbeinbruch. Er war einen Monat krankgeschrieben. Außerdem soll der 25-Jährige einen anderen Bekannten am 5. November 2015 mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Zwei Tage später trafen die Beschuldigten Heiko C. am Körnerplatz. Der Angeklagte soll C. gepackt und gegen eine Wand gedrückt haben.

Gürteltasche geklaut oder nicht?

In der Verhandlung schildert der Zeuge Heiko C., dass der 25-Jährige ihm auf dem Körnerplatz in Döbeln entgegengekommen sei. Tage zuvor soll der Beschuldigte ihn gefragt haben, ob er ihm eine Kette für eine Kettensäge besorgen kann. Weil das nicht klappte, soll der Angeklagte böse geworden sein. Auf dem Körnerplatz hätte er ihm die Gürteltasche mit dem Portemonnaie weggenommen und gesagt: „Die bekommst du zurück, wenn du mir die Kette bringst.“ Die Frage von Richterin Marion Zöllner, ob bei der Wegnahme der Gürteltasche Gewalt angewendet worden sei, übergeht der Zeuge. Eine Polizeibeamtin, die kurz nach der Tat vor Ort war und die, gemeinsam mit ihren Kollegen noch am Tattag die Wohnung des 25-Jährigen durchsucht hat, sagt, dass in der Wohnung weder die Tasche noch die Geldbörse gefunden wurden. Weitere Angaben kann sie nicht machen. Tasche und Portemonnaie hat das Opfer bis heute nicht zurückerhalten.

Richterin Marion Zöllner verurteilt den 25-Jährigen wegen des Eindringens in die Wohnung von Rico H. und wegen der Schläge zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten. Diese wird, weil der Angeklagte die Taten unter Bewährung begangen hat und weil er einschlägig vorbestraft ist, nicht zur Bewährung ausgesetzt. Wegen der übrigen Taten wird er freigesprochen.

Der 19-Jährige erhält wegen des Eindringens in die Wohnung von Rico H. und wegen der Schläge eine Verwarnung und die Auflage, die Suchtberatung der Diakonie regelmäßig zu besuchen und das dem Gericht nachzuweisen. Außerdem soll er die sozialpädagogische Beratungsstelle Compact der Arbeiterwohlfahrt Döbeln aufsuchen. In den übrigen Anklagepunkten wird er freigesprochen. „Es konnte für die anderen Taten kein zweifelsfreier Nachweis geführt werden“, sagt Richterin Zöllner in der Urteilsbegründung. „Was der 25-Jährige Heiko C. weggenommen hat, wurde nicht gefunden.“Allerdings wird in dem Urteil nicht von einer gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung ausgegangen, sondern nur von einer einfachen. Denn, dass die Beschuldigten die Tat geplant hatten, kann ihnen in der Verhandlung ebenfalls nicht nachgewiesen werden. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. (*Namen geändert).