Einreise-Sperre: Muss ein Mann nun in Haft?

In der Nacht zum Donnerstag haben Beamte der Bundespolizei im Bahnhof Görlitz einen Polen kontrolliert, gegen den das Regierungspräsidium Darmstadt ein Einreiseverbot nach Deutschland bis 2030 anordnete.
Erst im Januar mussten die Behörden den 57-Jährigen in sein Heimatland abschieben, zwei weitere Abschiebungen und Verurteilungen wegen verschiedener Delikte liegen in der Zeit davor. "Die Staatsanwaltschaft Görlitz hat nun ein beschleunigten Verfahren gegen den Unbelehrbaren eingeleitet und prüft nun in diesem Zusammenhang die Beantragung von Untersuchungshaft", so die Bundespolizei
Bereits am Mittwoch stellten Beamte der Inspektion Ludwigsdorf in Kodersdorf einen Mann, gegen den ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Heilbronn vorlag. Ein Gericht verurteilte den 36-jährigen Polen wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 25 Tage. Weil er die Geldstrafe von 573,50 Euro zahlte, konnte der Verurteilte die noch abwenden, teilt die Bundespolizei mit.
Zudem hielt eine Streife in Kodersdorf ein Auto mit polnischen Kennzeichen an. Der bulgarische Fahrer händigte zur Kontrolle Ausweis und Fahrerlaubnis aus. "Bei der Überprüfung der Dokumente stellten die Beamten fest, dass es sich bei dem Führerschein um eine Fälschung handelt", berichtet die Bundespolizei. Der Mann gab an, dass er sich im Oktober 2019 den in Bulgarien für 350 Euro beschafft hatte. Gegen den 38-Jährigen wird nun wegen Urkundenfälschung und Fahren ohne Fahrerlaubnis ermittelt. Der Führerschein wurde beschlagnahmt.