Von Michael Rothe
Dresden. Rund 6 000 Solo-Selbstständige am Bau in Sachsen erhalten von der Sozialkasse der Branche Geld zurück. Die von den Tarifparteien getragene Soka-Bau erklärt auf ihrer Website, den Einzug der jährlichen Ausbildungsumlage von mindestens 900 Euro zu stoppen und das 2015 und 2016 eingezahlte Geld an die Unternehmer „baldmöglichst“ zurückzuerstatten. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom August, wonach Einzelbetriebe keine Arbeitgeber im herkömmlichen Sinn sind. Demnach wollten die Richter auch nicht im Streit um die Rechtmäßigkeit der Umlage urteilen. Das müssen nun Zivilgerichte übernehmen.
Hans-Joachim Wunderlich, Chef der Industrie- und Handelskammer Chemnitz, begrüßt die „wenngleich späte Einsicht“. Es sei „nicht nachvollziehbar, wie ein Solo-Selbstständiger, welcher keine Angestellten hat und auch keine Ausbildungsberechtigung erhält, zu dieser Ausbildungskostenumlage verpflichtet werden kann“. Laut Soka hatten ohnehin viele Selbstständige die Beitragszahlung verweigert.
Den Tarifparteien, die gerade über einen neuen Mindestlohn streiten, schmeckt das nicht. „Ich bedaure den Entschluss“, sagt Klaus Bertram, Hauptgeschäftsführer des sächsischen Baugewerbeverbands. Wer keine Beiträge zahle, dürfe keine Erstattung bekommen. Der Mindestbeitrag sollte für eine solidarische Finanzierung der Berufsausbildung sorgen. So erhalten ausbildende Betriebe ihre Ausgaben zurück: im 1. Lehrjahr elf, im 2. Jahr acht, im 3. Jahr zwei Monate. Auch die Gewerkschaft IG BAU hadert. Klaus Hartung, stellvertretender Regionalchef Ost, verteidigt das System. Schließlich profitierten alle irgendwann von der Ausbildung durch andere.