Wasserabpumpen aus Bächen untersagt

Meißen. Die Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen im Kreis zum Bewässern ist jetzt vom Landratsamt Meißen untersagt worden. Dies gilt einer Mitteilung der Behörde zufolge auch für den Fall, dass eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Wasserentnahme zu Bewässerungszwecken durch die zuständige Wasserbehörde erteilt wurde.
Begründet wird der Schritt vom Landratsamt mit dem Hinweis auf die anhaltende Trockenheit. Aus diesem Grund hätten sich bereits in vielen Gewässern des Landkreises sehr niedrige Wasserstände eingestellt. Eine Änderung sei derzeit nicht absehbar. Aufgrund dessen bestehe die Gefahr, dass der Wasserhaushalt nachteilig gestört werde. Das Abpumpen von Wasser aus Oberflächengewässern verstärkt nach Darstellung der Behörde diese Gefahr erheblich, selbst dann, wenn an einzelnen Entnahmestellen noch ausreichend Wasser vorhanden sein sollte.
Das öffentliche Interesse am Schutz der Lebensgrundlage Wasser und den gewässerökologischen Belangen überwiegt gegenüber privaten Bedürfnissen. Die ohnehin schon belastete Tier- und Pflanzenwelt in den Gewässern und die natürliche Selbstreinigung würden ohne die jetzt getroffene Maßnahme absehbar weiter leiden, so das Amt. Verstöße gegen das Wasserentnahme-Verbot stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden im Einzelfall mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet. (SZ/pa)