Meißen. Die Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen im Kreis zum Bewässern ist jetzt vom Landratsamt Meißen untersagt worden. Dies gilt einer Mitteilung der Behörde zufolge auch für den Fall, dass eine wasserrechtliche Erlaubnis zur
Wasserentnahme zu Bewässerungszwecken durch die zuständige Wasserbehörde erteilt wurde.