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Elektromärkte klagen gegen neue Regeln

Geschäfte über 800 Quadratmeter Verkaufsfläche dürfen in Sachsen öffnen, allerdings nur mit Absperrung. Dagegen ziehen vier Märkte vor Gericht.

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© dpa/Ronald Wittek

Von Sven Heitkamp

Dresden. Vier Elektronikmärkte aus Sachsen klagen erneut wegen Ungleichbehandlung gegen die aktuellen Corona-Regelungen des Freistaates. Der Eilantrag sei am Freitagmorgen beim Oberverwaltungsgericht in Bautzen eingereicht worden, sagte Verwaltungsrechts-Anwalt Joachim Kloos von der Kanzlei Petersen, Hardraht, Pruggmayer in Dresden der SZ. 

Es sei für seine Mandanten nicht nachvollziehbar, dass mittlerweile Autohäuser, Fahrradhändler, Möbelhäuser und Buchläden zur Grundversorgung zählten und uneingeschränkt öffnen dürften, Elektronikmärkte jedoch nur auf einer Verkaufsfläche von maximal 800 Quadratmetern. Dabei würden gerade diese Fachgeschäfte wichtige Ausstattungen für die heimische Essensversorgung wie Kühlschränke und Herde sowie wichtige Kommunikationsmittel wie Handys, Internetgeräte und Fernseher verkaufen. „Jeder Tag eines Rechtsverstoßes durch Ungleichbehandlung ist für Elektronikhändler ein Tag zuviel“, sagt Kloos. Für Geschäfte in Sachsen fällt ab 18. Mai die Beschränkung der Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter.

Vier Elektronikmärkte hatten bereits Ende April erstmals gegen die damaligen Absperrverbote geklagt und in letzter Instanz vor dem Verfassungsgerichtshof in Leipzig teilweise Recht bekommen. Die obersten Richter entschieden, dass der Gleichheitssatz der Sächsischen Verfassung verletzt worden sei. Regelungen der Corona-Schutz-Verordnung, die das teilweise Absperren der Ladenflächen verboten, seien nicht mit der Verfassung vereinbar. 

Den vier Elektronikmärkten geht es bei den Klagen auch darum, rechtliche Wege für mögliche spätere Schadensersatzansprüche gegen den Freistaat offenzuhalten. Neben den Eilanträgen laufen auch Hauptsache-Verfahren sowohl am Oberverwaltungsgericht als am Verfassungsgericht, sagte Rechtsanwalt Kloos weiter.

Ab voraussichtlich 18. Mai entfällt in Sachsen die 800-Quadratmeter-Begrenzung für Geschäfte prinzipiell. Das hatte die Landesregierung am Mittwoch angekündigt. Ab dann wird eine maximale Personenzahl von Kunden und Personal bezogen auf die Verkaufsfläche vorgegeben. Der Grundsatz sei ein Kunde pro 20 Quadratmetern.

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