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Sachsen klagen gegen Masern-Impfpflicht

Heute tritt die Masern-Impfpflicht in Kraft. Gegen das Gesetz reichen Familien in Karlsruhe Eilanträge und Verfassungsbeschwerden ein.

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Zum stärkeren Schutz vor hoch ansteckenden Masern gilt seit diesem Sonntag eine Masern-Impfpflicht für Kinder in Kitas und Schulen.
Zum stärkeren Schutz vor hoch ansteckenden Masern gilt seit diesem Sonntag eine Masern-Impfpflicht für Kinder in Kitas und Schulen. © Friso Gentsch / dpa (Symbolbild)

Karlsruhe. Beim Bundesverfassungsgericht haben Vertreter mehrerer Familien mit Kleinkindern am Sonntag Eilanträge und Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz zur Masern-Impfpflicht abgegeben. Zum stärkeren Schutz vor hoch ansteckenden Masern gilt seit diesem Sonntag eine Impfpflicht für Kinder in Kitas und Schulen. Eltern müssen nun vor der Aufnahme nachweisen, dass ihre Kleinen geimpft sind. Für Kinder, die schon zur Kita oder zur Schule gehen, muss der Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erfolgen.

Die in Karlsruhe klagenden Eltern sehen das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit der Kinder, das Erziehungsrecht der Eltern und Gleichheitsgrundsätze verletzt. Bei den Beschwerdeführern handelt es sich um vier Familien aus Hessen, Sachsen und Schleswig-Holstein. In zwei Fällen, in denen die Eltern nach der Elternzeit wieder in den Beruf zurückkehren müssen und für die die Kinderbetreuung existenziell ist, wurden Eilanträge beantragt.

Weitere Verfassungsbeschwerden sind in Vorbereitung - darunter von Familien, deren Kinder im Sommer in die Schule kommen. Auch eine Kinderärztin aus Sachsen und ein Kinderarzt aus Baden-Württemberg wollen klagen: wegen des staatlichen Eingriffs in das Arzt-Patienten-Verhältnis. Die Eltern werden von der "Initiative freie Impfentscheidung" und dem Verein "Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V." unterstützt. (dpa)