Döbeln. Schon ziemlich zeitig hatte die Stadtverwaltung Döbeln vorgeschlagen, während der Schließung der Kitas in der Corona-Krise den Eltern die Beiträge in den städtischen Kitas zu erlassen. Das ist mittlerweile überholt. Am 20. März hatte die sächsische Staatsregierung festgelegt, dass der Freistaat die Kitabetreuungskosten übernehmen wird. Damit werden auch die Eltern in den Kitas der freien Träger entlastet.
Wie das Prozedere in den städtischen Kitas vonstattengehen soll, darüber hat jetzt die Verwaltung informiert. In der Regel zieht die Stadt per Lastschrift am 15. Tag des jeweiligen Monats rückwirkend die Kitabeiträge für den Vormonat ein. „Das hat sich bewährt, da mit den Beiträgen auch Essengeld und Getränkegeld eingezogen werden“, so Stadtsprecher Thomas Mettcher.
Am 15. April sind die Beiträge für März 2020 fällig. Diese sollen wie gewöhnlich eingezogen werden. Am 15. Mai werden dafür keine Beiträge für April eingezogen. „Nach derzeitigem Kenntnisstand sind die Kitas vom 18. März bis 17. April geschlossen, damit entfällt in etwa der Beitrag für einen Monat“, so Mettcher.
Sollten die Kitas über den 17. April hinaus geschlossen bleiben, so ist über die weitere Verfahrensweise zu entscheiden. Entsprechende Informationen erfolgen dann.
Nicht alle Eltern zahlen per Lastschrift. Da die Stadtverwaltung derzeit geschlossen ist, müssen diese Eltern bis zum 15. April ihren Beitrag für den Monat März unter Angabe des Kassenzeichens überweisen.
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