Großenhain
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Elternbeiträge auch für Mai ausgesetzt

Großenhain entlastet die von den Kita-Schließungen betroffenen Familien weiter. Nur wer Betreuung in Anspruch nehmen kann, muss zahlen.

Von Kathrin Krüger
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Auch in der Kita Pfiffikuss in Großenhain gibts es bislang wegen Corona nur die Notversorgung.
Auch in der Kita Pfiffikuss in Großenhain gibts es bislang wegen Corona nur die Notversorgung. © Kristin Richter

Großenhain. Gute Nachrichten für alle Großenhainer Familien, die ihre Kinder derzeit nicht in einer Kita oder im Hort betreuen lassen dürfen: Der Stadtrat hat die Elternbeiträge weiterhin für sie ausgesetzt. Die teilweise finanzielle Entlastung gilt nun bis Ende Mai. 

Bereits ab März werden keine Elternbeiträge mehr erhoben, auch dann nicht, wenn eine Notbetreuung in Anspruch genommen wurde. Darauf hatten sich Kommunen, Kreise und Staatsregierung verständigt. Diese Regelung galt bis 17. April. "Der überzahlte Anteil für März (ab 18.3.) wird bei diesen Eltern im Mai bzw. zum Ende der angeordneten Schließzeit verrechnet", heißt es in der Beschlussvorlage für den Stadtrat. 

Zum 1. Mai wurde die Aussetzung der Beitragspflicht in Großenhain schon für die Familien verlängert, deren Kinder wegen der Corona-Pandemie weiterhin nicht in die Kita können. Das galt vorerst bis 24. Mai, wird nun aber bis Ende Mai verlängert. Denn auf die Verwaltung kommt ein immenses Berechnungsvolumen zu. 

Ab 20. April müssen nun die Eltern bezahlen, deren Kinder in der Notbetreuung bzw. Kindertagespflege sind. Ihr überzahlter Anteil für März wird allerdings mit dem Anteil April verrechnet, so die Stadt. "Für den Monat April ist für Kinder in der Notbetreuung daher kein Elternbeitrag fällig", so die Vorlage. 

Ab 1. Mai werden für eine erfolgte Betreuung also wieder reguläre Elternbeiträge erhoben. Durch die Verrechnung fällt für Mai aber dann nur der hälftige Elternbeitrag an. Es heißt: "Der Elternbeitrag wird erhoben, egal, ob eine wochenweise oder nur tageweise Betreuung erfolgte."

Seit 4. Mai ist die Tagespflege wieder geöffnet und seit 6. Mai der Unterricht in den vierten Klassen. Damit entfiel für diese Kinder die Notbetreuung und es kann wieder das reguläre Betreuungsangebot in Anspruch genommen werden, so die Stadt. Auch für diese Kinder ist bei Verrechnung im Mai nur der halbe Beitrag fällig. 

Die dennoch angefallenen Kosten wollen Kommunen und Freistaat gemeinsam tragen. Die Aussetzung der Elternbeiträge wird höhere Zuschüsse an die freien Träger zur Folge haben. Diese sollen unter anderem aus möglichen Rückflüssen des Vorjahres von den freien Trägern gedeckt werden.  

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