Von Helene Krause
Drei Prozesstage musste das Amtsgericht für das Verfahren ansetzen, bevor es zu einem Urteil kam. Der Disponent eines Mittweidaer Transportunternehmens soll seine Fahrerkarte zur Verfügung gestellt haben. Mit der Karte manipulierten die Lkw-Fahrer die Lenk- und Ruhezeiten, indem sie neben ihrer eigenen Fahrerkarte die des Disponenten oder eines anderen Fahrers, der im Urlaub war, einsetzten.
Während in vorangegangenen Verfahren schon die Fahrer des Unternehmens und der Firmeninhaber wegen der Vergehen zu Geld- oder Bewährungsstrafen verurteilt wurden, sprach das Gericht gestern auch Disponenten schuldig. Es verurteilte den 49-Jährige zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt auf zwei Jahre Bewährung. Außerdem muss er 1800 Euro in monatlichen Raten von 100 Euro an die Staatskasse zahlen. Ausschlaggebend für das Urteil war, dass der Angeklagte bisher noch nicht straffällig geworden ist.
217 Mal soll der Angeklagte den Fahrern des Unternehmens seine Karte zur Verfügung gestellt haben. In den vergangenen Verhandlungen sagten sechs Zeugen aus, dass die Karte in der Fahrerkabine des Lasters unter der Fußmatte gelegen habe. Sie alle waren in dem Unternehmen als Fahrer angestellt. Wenn sie den Betrug nicht mitmachen wollten, wurde ihnen vom Firmenchef mit Entlassung gedroht. Durch die Manipulation mit den Fahrerkarten konnten die Lkws häufiger und länger eingesetzt werden. Das Unternehmen sparte dadurch einen Fahrer ein.
Der Angeklagte, der zu dem Tatvorwurf schwieg, ließ über seinen Anwalt sagen, dass er von den Manipulationen nichts gewusst habe. Angeblich wäre seine Fahrerkarte verloren gegangen. Erst als der Betrug herauskam, hätte er gemerkt, dass die Karte weg ist. Doch das glauben ihm weder Richter noch Staatsanwalt.
Herausgekommen waren die Betrügereien bei einer Fahrzeugkontrolle. Der Fahrer des kontrollierten Lkws gab gegenüber der Polizei an, eine andere Fahrerkarte im Gerät zu haben. Angeblich wäre er im Urlaub gewesen und hätte seine Karte zu Hause vergessen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Verteidigung will in Berufung gehen.