Merken

Energieausweis ist zehn Jahre gültig

Mit dem Ausweis müssen Hauseigentümer nachweisen können, wie effizient ihre Immobilie ist. Wichtig: Das Dokument muss regelmäßig erneuert werden.

 2 Min.
Teilen
Folgen
Wer eine Immobilie kauft oder mietet, hat ein Anrecht darauf, den Energieausweis des Gebäudes zu sehen.
Wer eine Immobilie kauft oder mietet, hat ein Anrecht darauf, den Energieausweis des Gebäudes zu sehen. © dpa-tmn/Franziska Gabbert

Stuttgart. Wer eine Immobilie besitzt, sollte regelmäßig einen Blick auf den Energieausweis des Gebäudes werfen. Die Dokumente laufen nach zehn Jahren ab - und wer sein Gebäude oder Wohnungen darin vermietet oder verkauft, braucht einen gültigen Ausweis.

Interessenten muss der Ausweis bei Besichtigungen vorgelegt werden, auch für die Immobilienanzeige sind Angaben aus dem Energieausweis Pflicht. Ausgenommen von der Regelung sind denkmalgeschützte Gebäude, erläutert das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau.

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Zukunft Altbau rät für kleine Wohnhäuser zum Bedarfsausweis. Dieser wird anhand des baulichen Zustands und der Heiztechnik erstellt und weist auf energetische Schwachstellen und nötige Sanierungsmaßnahmen hin. Der Nachteil hier: Da ein Fachmann eine Analyse vor Ort vornimmt, liegen die Kosten im mittleren dreistelligen Bereich und damit höher als beim Verbrauchsausweis.

Durchschnittswert kann aussagekräftig sein

Die Angaben im Verbrauchsausweis beruhen auf den Energieverbräuchen der jeweils vergangenen drei Jahre. Der Nachteil hier: Die Werte können von Haushalt zu Haushalt abweichen. Die Experten von Zukunft Altbau erläutern aber, dass der Durchschnitt aus mehreren Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus durchaus aussagekräftig sein kann. Die Kosten dieser Ausweisvariante liegen bei weniger als 100 Euro.

In einigen Fällen ist auch vorgeschrieben, welche Ausweisvariante gebraucht wird: Besitzer von Gebäuden mit weniger als fünf Wohneinheiten und einem Baujahr vor November 1977 dürfen diese nur mit Bedarfsausweis anbieten. Ein Verbrauchsausweis ist aber möglich, wenn solche Immobilien durch Sanierungen auf das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 gebracht worden sind. (dpa-tmn)