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Ermittlungen gegen FDJ-Demonstranten

Nachdem am Wochenende die DDR-Jugendorganisation durch Zwickau gezogen war, befasst sich nun die Justiz mit der Demo.

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© Symbolfoto: SZ/Uwe Soeder

Zwickau. Nach einer Demonstration der kommunistischen „Freien Deutschen Jugend“ (FDJ) ermittelt die Staatsanwaltschaft Zwickau gegen vier Akteure der Organisation wegen Hausfriedensbruch.

Betroffen seien je zwei junge Frauen und Männer, die sich am vergangenen Sonnabend an einer FDJ-Demo in Zwickau beteiligt hätten, gab die Staatsanwaltschaft am Dienstag auf Anfrage bekannt. Die Stadtverwaltungen hatte eine entsprechende Anzeige gestellt, weil die beiden Frauen den Balkon des Zwickauer Rathauses erklommen haben sollen, hieß es. Die beiden verdächtigen Männer hätten demnach die Leiter gehalten. Zudem prüfe man einen Anfangsverdacht gegen den Anmelder der Kundgebung. Dabei gehe es um das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.

Ist die FDJ verboten?

Die zu DDR-Zeiten größte sozialistische Jugendorganisation mit rund 2,3 Millionen Mitgliedern war Anfang der 1950-er Jahre im Westen des damals geteilten Deutschlands verboten worden. In der sowjetischen Besatzungszone und später in der DDR blieb die 1946 gegründete „Freie Deutschen Jugend“ nach den Bestimmungen des Einigungsvertrages legitim. Denn der sieht vor, dass alle legalen Organisationen der DDR auch nach der Wiedervereinigung fortbestehen können.

Die Zwickauer Demo, an der sich am vergangenen Wochenende etwa 100 Menschen beteiligten, war Teil einer FDJ-Kampagne unter dem Motto „30 Jahre sind genug! Revolution & Sozialismus“. Weitere Kundgebungen sind im Frühjahr am 3. und 4. April in Rostock, am 15. und 16. Mai in Halle und am 5. und 6. Juni in Eisenhüttenstadt geplant. Angaben über die Anzahl ihrer Mitglieder macht die Organisation nicht. „Wir sind stark genug“, hieß es. (dpa)

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