Dresden/Pirna. In der laufenden Coronakrise gibt es nun offenbar das erste Strafverfahren bei der Dresdner Staatsanwaltschaft. Die Behörde ermittelt gegen eine Händlerin aus Pirna, die trotz Anweisung des Gesundheitsamtes ihr Ladengeschäft nicht geschlossen haben soll.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurde die Beschuldigte positiv auf das Coronavirus getestet. Dennoch habe sie diese Woche ihr Geschäft weiter geöffnet und Kunden bedient. "Wir ermitteln wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz", sagte Oberstaatsanwalt Jürgen Schmidt, der Sprecher der Staatsanwaltschaft, auf Anfrage der Sächsischen Zeitung. Die Ermittlungen dauerten noch an. Derzeit gehe die Behörde davon aus, eine Verurteilung der Betroffenen per Strafbefehl zu beantragen.
Strafbefehle erhalten Beschuldigte, deren Vergehen nicht allzu schwer wiegt und vom Vorwurf her unstreitig ist. Dabei wird auch ein Geständnis strafmildernd berücksichtigt. Der Strafrahmen umfasst Geld- und Bewährungsstrafen von maximal einem Jahr. Akzeptiert ein Verurteilter die Strafe oder die Strafhöhe nicht, findet eine Hauptverhandlung statt. (SZ/lex)