Merken

Verfahren eingestellt

Ein Aufruf, deutsche „Patrioten“ mögen sich einer paramilitärischen Organisation in Bulgarien anschließen, hat für die frühere Pegida-Frontfrau Tatjana Festerling keine juristischen Folgen.

Teilen
Folgen
© dpa

Leipzig. Bei einer Legida-Demonstration im Sommer hatte Tatjana Festerling dazu aufgerufen, patriotische Europäer mögen sich einer paramilitärischen Organisation in Bulgarien anschließen. Hat sich die frühere Pegida-Frontfrau damit des „Anwerbens für einen fremden Militärdienst“ schuldig gemacht? Nein, befindet die für die Ermittlungen zuständige Leipziger Staatsanwaltschaft. Der Aufruf hat demnach kein juristisches Nachspiel.

Zuerst berichtete am Dienstag der Berliner Tagesspiegel darüber und berief sich dabei auf Angaben der Staatsanwaltschaft. Diese bestätigte gegenüber dem Blatt die Echtheit eines Schreibens, das Festerling am Montagabend unter anderem auf Facebook postete. In dem Dokument heißt es: „Das Ermittlungsverfahren wird [...] eingestellt.“ Konkret ging es bei den Ermittlungen um einen möglichen Verstoß gegen den Paragraph 109 h im Strafgesetzbuch, wonach schon der Versuch des Anwerbens zu fremden Militärdiensten strafbar ist.

Die ersten Ermittlungen zu dem Fall führte im Sommer die Hamburger Polizei. Nach Leipzig wanderte das Verfahren, weil Festerling ihren Wohnsitz nach Sachsen verlegt hat.

Aufmerksamkeit zog Festerling im Sommer mit Fotos auf sich, auf denen sie zusammen mit Ed Wagensveld in Tarnanzügen zu sehen ist. Die Bilder postete sie auf Facebook, verbunden mit dem Aufruf „Männer Europas - dieser Appell richtet sich an EUCH!“. Damit wollte die Anführerin des migrationsfeindlichen Bündnisses „Festung Europa“ um Unterstützer für einen unbewaffneten Kampf gegen „Invasoren“ an der bulgarischen Grenze werben. Festerling und Wagensveld hatten sich augenscheinlich für einige Tage einer Veteranen-Organisation ehemaliger Soldaten und Polizisten angeschlossen. (szo)