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Erpressung als Selbstjustiz

Zwei junge Männer wollten einem mutmaßlichen Dealer eine Lektion erteilen – und landeten selbst vor Gericht.

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© Symbolfoto: dpa

Von Alexander Buchmann

Was sich ein 19- und ein 20-Jähriger im Juli 2017 geleistet haben, fasst Richter Markus Vogel in seiner Urteilsbegründung so zusammen: „Das ist das Ergebnis, wenn Geldgier, Selbstjustiz und Dilettantismus zusammenkommen“. Damals wollten beide einem heute 27-jährigen Dresdner eins auswischen, der angeblich Drogen an Minderjährige verkauft. Unter den Kunden ist auch ein 14-jähriger Bekannter der beiden. Statt zur Polizei zu gehen, entwickelte sich aus dem Vorhaben aber eine versuchte räuberische Erpressung, für die sich die beiden Deutschen am Montag vorm Jugendschöffengericht zu verantworten hatten.

Was war passiert? Zunächst haben sich die Angeklagten mit dem späteren Opfer in dessen Wohnung getroffen, unter dem Vorwand, Drogen kaufen zu wollen. „Wir wussten von vielen Jugendlichen, dass er Drogen verkauft“, sagt einer der Beschuldigten. Zum Schein haben sie den mutmaßlichen Drogendealer gefragt, ob er Gras, Kokain und andere Betäubungsmittel besorgen könne. Dieser willigte ein, sich zu erkundigen. Dass er selbst täglich kiffe, gab er bei Gericht zu, verneinte aber das Dealen. Bei der Aktion wollte er nur als Vermittler auftreten und dafür vielleicht etwas Geld herausschlagen. Der Drogenkauf kam aber nicht zustande. Ein zweites Treffen fand an einer Tankstelle statt. Es folgten Nachrichten und Anrufe, bis am 6. Juli die Angeklagten und ein Dritter vor der Wohnung des Geschädigten auftauchten. Dort bedrohten sie dessen Lebensgefährtin und forderten Geld. Andernfalls werde die Wohnung zerlegt. Weil der Gesuchte nicht zu Hause war, gingen sie unverrichteter Dinge wieder. In unzähligen Text- und Sprachnachrichten machten sie danach Druck und forderten tausend Euro.

Waffen im Auto gefunden

Statt darauf einzugehen, ging das Pärchen aber zur Polizei. Der Geschädigte war ohnehin dort, weil er als Beschuldigter in einem anderen Verfahren vernommen wurde. Der Polizei ist er im Zusammenhang mit Drogen bereits bekannt. Am Abend hat die Kripo in seiner Wohnung auf das Erscheinen der Männergruppe gewartet, ist nach etwa einer Stunde gegen 23.30 Uhr aber wieder gefahren. Kurze Zeit später kündigten sich die Angeklagten und ein weiterer Begleiter an. Letzterer hat keinen festen Wohnsitz in Dresden, weshalb er nicht mit vor Gericht stand. Nach einem Anruf des Pärchens kam die Polizei zurück.

Als die Erpresser eintrafen, wurden sie noch im Auto festgenommen. Darin wurden auch ein Baseballschläger, ein Schlagring und ein Teleskopschlagstock gefunden. Der damals 19-Jährige, der einschlägig vorbestraft ist, wurde nun zu einer Jugendstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Hinzu kommen Arbeitsstunden und andere Auflagen aus einer früheren Verurteilung. Der Angeklagte akzeptierte das Urteil, das damit rechtskräftig ist. Der zur Tatzeit 20-Jährige wurde nach Erwachsenenstrafrecht zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Bei ihm erkannte das Gericht keine Reifeverzögerung.