Merken

Erster „Problemwolf“ in Sachsen erschossen

Erstmals ist ein Wolf „offiziell“ geschossen worden, mit Genehmigung des Umweltministeriums. Das Tier hatte in der Region Weißwasser Hunde getötet und war auf Grundstücken aufgetaucht. Jetzt wird es untersucht.

Teilen
Folgen
© Symbolfoto: Julian Stratenschdpa

Dresden. Der zum Abschuss freigegebene Wolf aus dem Landkreis Görlitz ist tot. Das auffällige Tier aus dem Landkreis sei am Freitag geschossen worden, teilte das Landratsamt mit. Ende Dezember soll der Wolf zwei Hunde in Krauschwitz und Weißkeißel getötet und sich auch mehrfach Häusern genähert haben. Zudem soll er an einer ansteckenden Tierkrankheit gelitten haben.Das getötete Tier werde nun dem Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin zur weiteren Untersuchung übergeben, hieß es aus dem Landratsamt.

Damit ist die Debatte über einen besseren Schutz vor dem Wolf erneut entbrannt. Wie am Freitag bekannt wurde, beschäftigen sich auch CDU, CSU und SPD bei ihren derzeitigen Koalitionsgesprächen in Berlin mit dem Thema. Sie wollen die Ausbreitung des Wolfes in Deutschland stärker kontrollieren und Schutz und Entschädigungsregelungen verbessern.

In einem Zwischenstand der Koalitions-Unterhändler heißt es, die Sicherheit der Menschen habe „oberste Priorität“. Die auch aus Umwelt- und Naturschutzgründen wichtige Weidewirtschaft dürfe nicht beeinträchtigt werden. „Der Schutz der Nutztiere muss verbessert werden, Kosten für Schutzmaßnahmen sowie Schäden müssen schnell und vollständig ausgeglichen werden.“ Der Bund werde die Länder dabei unterstützen. „Wölfe, die die empfohlenen Schutzmaßnahmen für Weidetiere mehrfach überwinden, sollen entnommen werden“, heißt es weiter. Entnehmen bedeutet, das Tier zu fangen oder zu töten. „Der Bund wird dazu kurzfristig mit den Ländern einen Kriterien- und Maßnahmenkatalog abstimmen.“ Ganz im Sinne auch von Sachsens Umweltminister Thomas Schmidt (CDU). Er fordert bereits seit längerer Zeit rechtssichere Entscheidungen auf der Grundlage bundesweit einheitlicher Regelungen und damit eine einheitliche Herangehensweise in den Bundesländern. In Deutschland leben derzeit nach Experten-Schätzungen rund 500 Wölfe in etwa 60 Rudeln. Davon haben zwölf ihr Revier in den Landkreisen Bautzen und Görlitz.

Weil immer wieder Schafe, aber auch Rinder und andere Nutztiere von Wölfen gerissen werden, streitet die Politik seit Längerem um den Umgang mit dem Wolf. Im Bundesnaturschutzgesetz ist festgelegt, dass der Wolf als geschützte Art nicht geschossen werden darf – das Gesetz lässt jedoch Ausnahmen zu. Dazu zählt unter bestimmten Bedingungen ein „Problemwolf“, der ganze Herden reißt, sich auffällig verhält oder sich immer wieder Menschen nähert. Wenn Schutzzäune oder Vertreiben keinen Erfolg bringt, dann ist auch ein Abschuss erlaubt – oder wie es im Amtsdeutsch heißt: eine „Entnahme“.

Ein entsprechendes Regelwerk gibt es seit 2009 auch in Sachsen. Bereits im vergangenen Jahr waren zwei Abschussgenehmigungen für „Problemwölfe“ erteilt worden. Zu den Abschüssen kam es aber nicht. Im ersten Fall wurde der Wolf nicht mehr gesichtet. Die zweite „Entnahme“ wurde auf juristischem Weg gestoppt.

Der Abschuss des sächsischen Wolfes sei bundesweit erst der zweite Wolf, der wegen auffälligen Verhaltens getötet worden sei, sagte Ruth Schedlbauer, Sprecherin Bundesamtes für Naturschutz. „Das ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz nur mit einer artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung möglich“. Im April 2016 war ein sogenannter Problemwolf in Niedersachsen getötet worden. „MT6“, auch „Kurti“ genannt, stammte aus einem Rudel bei Munster in Niedersachsen. Das Tier hatte zuvor für Schlagzeilen gesorgt, weil es sich immer wieder Menschen bis auf wenige Meter genähert hatte und auch einen angeleinten Hund gebissen haben soll. Versuche, den Wolf zu vergrämen, waren fehlgeschlagen.

Der Wolf ist in Deutschland streng geschützt. Nach aktueller Rechtslage darf ein einzelnes Tier nur getötet werden, wenn von ihm entweder eine Gefahr für den Menschen ausgeht oder wenn ein großer wirtschaftlicher Schaden zu erwarten ist. (SZ/abi/dpa)