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Erzieher vergeht sich an drei Jungen

Ein 41-Jähriger wurde am Dienstag wegen Missbrauchs in 59 Fällen verurteilt. Der Mann kam per Zufall ins Visier der Ermittler.

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Von Alexander Schneider

Man fragt sich, was noch alles passieren muss, um verdächtige Sexualstraftäter von Kindern fernzuhalten. Ein Mann verlor seinen Job als Hausvater eines SOS-Kinderdorfs in Nordrhein-Westfalen, weil bei ihm Kinderpornografie gefunden wurde. Das war im Herbst 2007. Danach zog er zurück in seine Heimatstadt Dresden und arbeitete wieder als Erzieher in einer Kita. Erst die Information der Staatsanwaltschaft beendete das Arbeitsverhältnis, als gegen den Mann auch wegen Missbrauchs von Kindern in Dutzenden Fällen ermittelt wurde.

Gestern stand der inzwischen 41-jährige Ronald G. vor dem Amtsgericht Dresden. Laut Anklage hatte er zwischen 2006 und 2007 einen Ende 2000 geborenen Jungen mehrfach sexuell missbraucht. Der Knabe war eines von sechs Schutzbefohlenen des Angeklagten in dem Haus des SOS-Kinderdorfs. Doch damit nicht genug. Auch Jahre zuvor, da hatte G. in einer Jugendwohngruppe einer diakonischen Einrichtung Dresdens gearbeitet, habe er sich an einem Kind vergangen. Ab Ende 1999 hat er einen 1991 geborenen Jungen, dessen Betreuer G. war, in dem Heim und in seiner Wohnung missbraucht. 54 Fälle bis ins Jahr 2005 zählte Staatsanwalt Silvio Helmert in seiner Anklage auf. In zwei weiteren Fällen hat der Angeklagte in seiner Wohnung ein zwei- bis fünfjähriges Kleinkind missbraucht – den Sohn seiner damaligen Lebensgefährtin. Meist habe sich G. vor den Jungen befriedigt, sie aber auch dazu angehalten, es ihm gleichzutun.

Verteidiger Peter Hollstein erklärte für seinen Mandanten, dass alle Vorwürfe zutreffen. Schon im Ermittlungsverfahren habe G. alle Taten eingeräumt, so Hollstein. Mit dem Geständnis ersparte der 41-Jährige seinen drei Opfern, vor Gericht erneut aussagen zu müssen. „Ich habe eine Grenze überschritten“, sagte der Angeklagte. Dass er möglicherweise pädophil veranlagt sei, wollte er so nicht stehen lassen. Der Angeklagte ist Werkzeugmacher, hat dann Erzieher gelernt und in Dresden und Umgebung gearbeitet, ehe er 2005 nach Nordrhein-Westfalen zog, wo er in dem Kinderdorf anheuerte. Dort wurde er Hausvater und betreute unter anderem vier Geschwister, deren Mutter ermordet worden war. Die Leiterin der Einrichtung sagte als Zeugin, es habe 2007 Auffälligkeiten gegeben. Doch noch ehe man mit G. habe reden können, kam die Polizei, die im Rahmen eines Kinderpornografie-Verfahrens G.s Räume durchsuchte. So geriet der Angeklagte ins Visier der Ermittler. Er hatte auch pornografische Fotos von einem seiner Kinder aufgenommen. Später fand die Polizei die Hinweise zu früheren Missbrauchsfällen.

Inzwischen ist G. in der Baubranche und hat auch dort wieder mit einem früheren Schutzbefohlenen, dem nun erwachsenen ersten Missbrauchsopfer, zu tun – im Rahmen einer Ausbildungsmaßnahme.

Das Schöffengericht verurteilte den Angeklagten wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 59 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Außerdem erhielt er ein dreijähriges Verbot, als Erzieher zu arbeiten. Einem Opfer muss er 2 000 Euro Schmerzensgeld zahlen und zumindest ein Therapiegespräch führen. G. habe das Vertrauen seiner Kinder ausgenutzt.