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Es führt ein Weg nach Nirgendwo

Spaziergänger kommen von der Reuterstraße in Görlitz nicht mehr direkt zum Neißebad. Das ist juristisch in Ordnung, dennoch ärgerlich.

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© nikolaischmidt.de

Von Ralph Schermann

Görlitz. Zwischen der Reuterstraße und dem Neißebad am Ende der Pomologischen Gartenstraße schlängelt sich ein Fußweg. Es ist der nördliche Teil der Paul-Keller-Straße, der allerdings nie zu einer festen Verbindung ausgebaut wurde. Dennoch nutzen ihn viele. Nicht nur die Kleingärtner der Gartenkolonien „Blumenaue“ und „Sophienaue“, durch die er führt, sondern auch Spaziergänger auf ihren Rundwegen zwischen Kreuzkirchen- und Tierpark, zur Gerhart-Hauptmann-Sraße und einige Nutzer des Neißebades sowieso. Doch das war einmal.

„Seit voriger Woche wurde das Tor an der Seite des Neißebades abgeschlossen und damit der Weg für die öffentliche Nutzung versperrt“, schreibt eine regelmäßige Spaziergängerin und bleibt mit ihrer Kritik nicht allein. Anwohner wandten sich an Mitarbeiter des Neißebades und erfuhren lediglich, dass der private Besitzer des Grundstückes das so angeordnet habe.

Tatsächlich ist er damit im Recht, denn es gibt kein eingetragenes Wegerecht, das er zu gewähren hätte. Torsten Tschage, Leiter des Bau- und Liegenschaftsamtes, erklärt: „Der Weg ist nicht öffentlich gewidmet. Der Grundstückseigentümer hat jederzeit das Recht zur Sperrung.“ Auf Nachfrage erklärte der in Berlin ansässige Eigentümer den Mietern, dass er durchaus kein grundsätzliches Interesse am Verschluss des Weges habe, er aber die zunehmende Verschmutzung des Grundstückes nicht mehr hinnehmen will und mit der Schließung verhindern möchte.

Das besondere Problem: Der Weg ist zwar nicht öffentlich gewidmet, dennoch aber befindet sich zumindest ein Teil des Weges im Eigentum der Stadt Görlitz. Das betrifft jenen Abschnitt, der von der Reuterstraße aus die Gartenanlagen erschließt. Der letzte Teil des Weges zwischen Gärten und Schwimmhalle ist Privateigentum. „Der Eigentümer hat der Stadt Görlitz die Möglichkeit eröffnet, diesen Teil weiterhin offenzuhalten. Im Gegenzug sollte sich die Stadt verpflichten, die Verkehrssicherungspflicht zu übernehmen, also baulichen Unterhalt, Winterdienst und ähnliches“, informiert Torsten Tschage. Die Stadtverwaltung ging darauf nicht ein: „Das ergäbe steigende Unterhaltskosten, die dauerhaft nicht gedeckt werden können“, hieß es.

Wird der Weg dank ausgesperrter Spaziergänger nun sauberer? Anlieger glauben nicht daran. Sie wissen nur eins: Auf ihren Wanderungen müssen sie künftig um das Neißebad einen großen Bogen schlagen.