Dresden. In Sachsen gibt es trotz aller Bemühungen noch immer zu wenig Organspender. „Die Bereitschaft zur Organspende reicht nach wie vor nicht aus“, sagte Christa Wachsmuth, Geschäftsführende Ärztin der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) Region Ost, zum Tag der Organspende (Samstag). Die meisten Bürger setzten sich nicht mit dem Thema auseinander und im Ernstfall müssten Angehörige den Willen des Verstorbenen mutmaßen oder nach ihren Wertvorstellungen handeln. Gründe seien Zeitmangel, Nachlässigkeit oder das Tabuthema Tod.
„Die Wichtigkeit des Themas wird unterschätzt“, sagte Wachsmuth. Dabei warten derzeit in den vier Transplantationszentren mehr als 500 Patienten auf ein lebensrettendes Organ, vor allem eine neue Niere, Leber oder Lunge. Laut DSO-Statistik sank die Zahl der Organspender 2017 im Vergleich zum Vorjahr von 60 auf 50. Da in der Regel jeweils mehrere Organe entnommen werden, konnten 81 Nieren, Lungen, Lebern oder Herzen an kranke Menschen vermittelt werden - so wenige Organe wie seit Jahren nicht.
Der Jahresbeginn 2018 aber macht Hoffnung: Nach vorläufigen DSO-Zahlen gab es von Januar bis April im Vergleich zum Vorjahr mit 27 mehr als doppelt so viele Organspenden und mit 79 gut ein Drittel mehr gespendete Organe. Die Zahl der Transplantationen lag mit 71 fast doppelt so hoch (2016: 37).
„Organspenden rettet Leben“, appellierte Gesundheitsministerin Barbara Klepsch (CDU) zur Beschäftigung mit dem Thema. Die Bereitschaft zur Organspende müsse im Ernstfall bekannt sein. DSO-Regionalchefin Wachsmuth schlägt vor, das Votum an die Patientenverfügung zu koppeln, die zahlenmäßig zunehme. „Es muss motiviert werden, dass sich die Menschen zu Lebzeiten auch zur Organspende äußern.“ Das erleichtere auch den Ärzten in den Krankenhäusern die Situation.
Wegen des Mangels stürben rund zehn Prozent der Wartenden, bei der Leber sogar bis zu 40 Prozent, kritisierte die Gesundheitsexpertin der Linken im Landtag, Susanne Schaper. Sie forderte, über die Widerspruchslösung nachzudenken. Danach dürfen Organe entnommen werden, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten oder die nächsten Angehörigen nach seinem Tod nicht widersprochen haben.
Auch Ministerin Klepsch hält diese in den meisten EU-Ländern übliche Form für erfolgversprechender als die bestehende Entscheidungslösung.
Der Bund sollte die rechtlichen Möglichkeiten zu deren Einführung prüfen, sagte sie. Das erfordere zwingend eine Aufklärungspflicht gegenüber dem Patienten. „Auch das muss rechtlich verbindlich geregelt werden.“
Wie viele Bürger einen Organspendeausweis haben, ist nach Angaben eines Ministeriumssprechers nicht bekannt, da dieser auch im Internet heruntergeladen und ausgefüllt werden kann. „Jeder kann in die Situation kommen, auf ein Spenderorgan angewiesen zu sein“, mahnte die Ministerin angesichts der „alarmierenden“ Situation. „Es ist wichtig, dass jeder für sich eine Position dazu bezieht und selbstbestimmt eine Entscheidung trifft.“