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Eugal-Leitung an bekannter Trasse

Die neue Gasleitung soll in den hiesigen Gemeinden neben der Opal-Leitung verlaufen. Nicht jeder ist glücklich damit.

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© Archiv/dpa

Von Jörg Richter

Ebersbach/Lampertswalde. Ab Mitte nächsten Jahres soll die Europäische Gas-Anbindungsleitung (kurz: Eugal) gebaut werden. Sie führt auf rund 485 Kilometern von Mecklenburg-Vorpommern bis nach Deutschneudorf an die deutsch-tschechische Grenze, wo sie an das Netz des tschechischen Fernleitungsbetreibers Net4Gas angebunden wird. Bereits Ende 2019 soll das erste Erdgas durch die Eugal transportiert werden.

Sie verläuft auch durch die Gemeinden Lampertswalde und Ebersbach. Die Landesdirektion Sachsen hat im Raumordnungsverfahren der von der Betreiberfirma Gascade vorgeschlagenen Vorzugsvariante für die Trassenführung zugestimmt. Sie verläuft von der brandenburgischen Grenze bis Beiersdorf weitestgehend parallel zur erst 2010 errichteten Opal-Leitung. Ein paar Abweichungen gibt es dennoch. Nördlich der Absperrstation Adelsdorf soll die Eugal ein kurzes Stück parallel zu einer bestehenden Leitung der Ontras verlaufen. „Auch im Kreuzungsbereich mit dem Dobrabach und der Großen Röder weichen wir etwas von der Parallelführung zur Opal ab, um die beiden Fließgewässer jeweils zu unterqueren“, sagt George Wüstner vom Bereich Unternehmenskommunikation der Gascade Gastransport GmbH in Kassel. „Das soll durch ein unterirdisches Rohrvortriebsverfahren erfolgen, so dass wir nicht in die Fließgewässer und in die angrenzende Auenvegetation eingreifen“. Überhaupt soll durch die Nähe zur Opal-Leitung der Eingriff in Natur und Landschaft auf ein Minimum reduzieren werden.

Gerade das ruft aber auch Kritik hervor. Unter anderem bei der Ebersbacher Bürgermeisterin Margot Fehrmann. „Ich finde es abartig, dass die Eugal genau daneben verlegt werden soll“, sagt sie. „Erst haben wir die Felder aufgerissen und dann wieder verschlossen. Und jetzt sollen sie wieder umgewühlt werden.“ Nicht nur sie fragt sich, warum Gascade die Opal- und die Eugal-Leitung nicht gleichzeitig errichtet hat. So hätte der Fernleitungsnetzbetreiber ein erneutes Umackern der Landschaft vermeiden können.

Vor allem Bauern nicht erfreut

„Mit dem Leitungsneubau reagiert Gascade auf den steigenden europäischen Erdgasbedarf“, begründet Unternehmenssprecherin Tatjana Bernert. Der europäische Netzentwicklungsplan gehe von einer jährlichen Importlücke von bis zu 183 Milliarden Kubikmeter im Jahr 2035 aus. Langfristig sei der Transportbedarf von Erdgas zwischen Deutschland und seinen Nachbarn deutlich höher als die derzeitig verfügbaren Kapazitäten.

Doch vor allem die Bauern sind nicht erfreut über die neue Gasleitung. Die Schäden auf den Feldern durch den Opal-Bau seien zwar behoben, doch auf dem verdichteten Boden wachse seitdem nichts Richtiges mehr, kritisieren sie.

Immerhin werden Grundstücksbesitzer, durch deren Flure die Eugal-Trasse verläuft, entschädigt. „Selbstverständlich werden die Eigentümer und Bewirtschafter für mit dem Leitungsbau verbundene Eingriffe ausgeglichen“, bestätigt Wüstner. So erhalte jeder Eigentümer zum Beispiel die sogenannte Dienstbarkeitsentschädigung dafür, dass im Grundbuch eine Dienstbarkeit für die Leitung eingetragen wird. „Den Bewirtschaftern der Flächen werden die Schäden an den landwirtschaftlichen Kulturen ausgeglichen, wenn sie durch den Bau der Leitung verursacht werden“, so Wüstner.

Die Höhe der Gesamtentschädigung richte sich nach dem Maß der jeweiligen Betroffenheit. Die einzelnen Entschädigungssätze seien mit dem Sächsischen Landesbauernverband abgestimmt, um sicherzustellen, dass gleiche Schäden auch gleichbehandelt werden. So erhalte jeder betroffene Eigentümer 1,40 Euro für jeden Quadratmeter Schutzstreifenfläche auf seinem Grundstück. Das ist ein zwölf Meter breiter Schutzstreifen, auf dem keine Bäume gepflanzt werden dürfen. Pro laufenden Meter Gastrasse sind das also 16,80 Euro. Wenn zum Beispiel die Eugal durch ein 100 Meter breites Grundstück verläuft, erhält dessen Besitzer 1680 Euro Entschädigung. Auch für den Aufwand, den jeder Eigentümer betreiben muss, z. B. für Notarbesuche, gibt es Entschädigung. Die Bewirtschafter des Flurstücks werden auf der Grundlage der Tabellen der jeweiligen Landesbauernverbände entschädigt. Dort sind für jede landwirtschaftliche Kultur und sonstige Erschwernisse, zum Beispiel notwendige Umwege durch den Bau, Entschädigungshöhen festgelegt.