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Kretschmer attackiert Katarina Barley

Sachsens Ministerpräsident greift die Vizepräsidentin des EU-Parlaments scharf an. Die Politikerin hatte zuvor Polen und Ungarn kritisiert.

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Sachsens MP Kretschmer hat Äußerungen der Europapolitikerin Barley scharf kritisiert.
Sachsens MP Kretschmer hat Äußerungen der Europapolitikerin Barley scharf kritisiert. © Jürgen Lösen, Robert Michael

Dresden. Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) hat die Vizepräsidentin des EU-Parlaments, Katarina Barley, wegen ihrer Kritik an Polen und Ungarn scharf angegriffen. Barleys Wortwahl sei "geschichtsvergessen" und verrate eine Haltung, die "Europa keine gute Zukunft bringen wird", sagte er am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur in Dresden kurz vor der Abreise zu einem zweitägigen Besuch in Polen.

"Wir können unsere Anliegen nur durch eine Debatte auf Augenhöhe erreichen und müssen mit Werten und Argumenten überzeugen. Erpressung ist kein Mittel der Wahl. Frau Barley sollte sich entschuldigen, sie hat allen Bemühungen der Verständigung und Stärkung der Zivilgesellschaft geschadet."

Barley hatte in einem Interview des Deutschlandfunks unlängst die Lage in Polen und Ungarn als "besonders ernst" bezeichnet, weil "dort systematisch strukturell der Rechtsstaat umgebaut wird und nicht nur einzelne Verfehlungen zu beobachten sind".

Nach den Worten von Kretschmer hat Deutschland einen klugen Vorschlag unterbreitet: "Rechtsstaatsverfahren müssen juristisch geklärt werden. Der Haushalt der Europäischen Union muss davon unberührt bleiben. Finanzielle Sanktionen sind allein dann zu rechtfertigen wenn europäisches Geld falsch verwendet wird."

Vergangene Woche hatte die EU-Kommission Staaten wie Ungarn und Polen in einem Rechtsstaats-"TÜV" ein vernichtendes Zeugnis ausgestellt. Fast zeitgleich machte eine Mehrheit von EU-Staaten ungeachtet von Drohungen aus Warschau und Budapest den Weg für ein Verfahren zur Bestrafung von Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit frei. 

Das nun auf den Weg gebrachte Strafinstrument sieht unter anderem vor, Kürzungen von EU-Finanzhilfen zu ermöglichen, wenn Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit "in hinreichend direkter Weise" Einfluss auf die Haushaltsführung und die finanziellen Interessen der Union haben. (dpa)