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Ex-Städtebahnchef zieht Vorwurf zurück

Thomas Sewerin: VVO hat keine „Abwerbung“ von Mitarbeitern im Wortsinne betrieben. Die GDL fordert „Betriebsübergänge“.

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Die Diskussionen um die Städtebahn gehen weiter.
Die Diskussionen um die Städtebahn gehen weiter. © René Plaul

Kamenz. Der Streit um das traurige Ende der Städtebahn Sachsen GmbH, von dem mittelbar auch die Werkstatt in Laußnitz betroffen ist, treibt weiter juristische Blüten. So hat der VVO vom Ex-Städtebahnchef Torsten Sewerin eine Unterlassung der öffentlich aufgestellten Behauptung gefordert, dass der Verkehrsverbund Mitarbeiter des Eisenbahnunternehmens abwerben wolle. Diese Richtigstellung müsse man zugestehen, schreibt Sewerin. Der VVO habe lediglich per Pressemitteilung erklärt, dass er den Mitarbeitern der Städtebahn Sachsen GmbH eine Perspektive bieten möchte, und zwar unter Einschluss der Werkstatt. „Im Wortsinne kann der VVO gar keine Mitarbeiter eines Eisenbahnverkehrsunternehmens bzw. einer Eisenbahnwerkstatt für sich abwerben, weil er damit seine gesetzlich festgelegten Kompetenzen überschritte.“

Bei der Suche nach der Lösung des Konflikts spielt zunehmend die Gewerkschaft Deutscher Lokführer (GDL) mit. Die Einstellung des Bahnbetriebs über Nacht sei ein „Schlag ins Gesicht für die Fahrgäste und das Personal“ gewesen, so Klaus-Peter Schölzke, Vizechef der GDL Mitteldeutschland. „Die 100 Lokomotivführer, Zugbegleiter und Werkstattmitarbeiter standen vor verschlossenen Türen.“ Jetzt hätten Verkehrsminister Martin Dulig und der VVO zugesagt, die Kollegen beim Erhalt der Arbeitsplätze zu unterstützen. In der „zeitnahen Neuvergabe der Zugleistungen“ werde der VVO für Lokomotivführer und Zugbegleiter einen Betriebsübergang zum neuen Betreiber der Bahnstrecken vorschreiben, teilt die GDLmit. Auch für die Kollegen der Verwaltung und der Werkstatt habe man inzwischen einen Betriebsübergang gefordert, was die Verantwortlichen zurzeit intensiv prüfen, heißt es. Schölzke: „Wir brauchen eine schnelle Betriebsaufnahme, damit die Berufspendler und Schüler nicht vor leeren Bahnsteigen stehen. Lokomotivführer, Zugbegleiter und Fahrzeugschlosser sitzen auf Abruf zu Hause.“ (SZ)