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Exhibitionist entblößt sich im Bus

Ein Mann fasst sich auf dem Weg nach Schmiedeberg vor einem Mädchen an. Am Montag wurde er dafür verurteilt.

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© Egbert Kamprath

Von Stephan Klingbeil

Dippoldiswalde. Sogar seine Bewährungshelferin belog ein 21-Jähriger, der sich am Montag am Amtsgericht Dippoldiswalde wegen eines Vorfalls von vor einem halben Jahr in der Linie 360 verantworten musste. Der mehrfach vorbestrafte Tunesier, der im Asylheim Schmiedeberg gemeldet ist, hatte sich am 10. Oktober vorigen Jahres gegen 11.15 Uhr hinten in den RVD-Bus gesetzt. In derselben Reihe, nur ein paar Sitze weiter weg, hatte ein Mädchen Platz genommen.

Die 13-Jährige musste dann mit ansehen, wie der Mann auf dem Weg zwischen Possendorf und Schmiedeberg an sich herumfummelte. Als der Angeklagte nach einem Halt in Dippoldiswalde fertig war, stand er auf, drehte sich noch einmal zu dem Mädchen um und zeigte seinen Penis. Wegen der beiden Aktionen, die die Schülerin offenbar hatte ertragen müssen, wurde der Tunesier jetzt wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes angeklagt.

Der Fall ist glasklar. Denn Videoaufnahmen aus dem Bus zeichnen ein deutliches Bild der Geschehnisse. Das erkennt auch der Angeklagte. Angesichts der Kamerabilder kann er die Taten nicht leugnen. Allerdings: „Erinnern kann ich mich daran nicht mehr“, sagt der 21-Jährige. Das passiere hin und wieder. „Das hängt mit den Drogen zusammen“, fährt er fort. Dreimal pro Woche, insgesamt etwa ein Gramm Crystal, würde er sich reinziehen.

Er konsumiere schon seit mehr als zwei Jahren. Damals, als er anfing, war der inzwischen abgelehnte Asylbewerber etwa ein Jahr in Deutschland. Es hatte aber nicht lange gedauert, bis er die ersten Straftaten beging. Zwischen 2015 und 2017 wurde er nach Jugendstrafrecht in Sachsen und in Baden-Württemberg wegen gefährlicher Körperverletzung, Diebstahls, exhibitionistischen Handlungen und Drogendelikten zu Geldstrafen und mehrwöchigem Jugendarrest verurteilt.

Zwei Tage, zwei Prozesse

Das alles hielt den aufgrund fehlender Ausweispapiere in Deutschland geduldeten Angeklagten aber nicht auf, neue Straftaten zu begehen. Deshalb wurde der Tunesier vor knapp einem Jahr am Amtsgericht Dippoldiswalde zu einer siebenmonatigen Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt.

Die Auflagen dafür soll der Mann zunächst mehr schlecht als recht erfüllt haben. Mit Verzögerung leistet er jetzt noch seine restlichen Sozialstunden ab. Vor allem – und das erklärte der Angeklagte – nehme er noch immer Drogen. Seiner Bewährungshelferin sagte er offenbar etwas anderes. Die ihm aufgebrummten Suchtberatungen nahm der Mann allerdings wahr.

Ob Drogen auch Einfluss auf sein Verhalten vor einem halben Jahr im Bus und darüber hinaus auch auf sein Gedächtnis hatten, ist unklar. Er meint ja, die Staatsanwaltschaft hat zumindest angesichts seiner vermeintlichen Erinnerungslücken Zweifel. Da das Geständnis des Mannes aber dürftig sei, musste auch das Mädchen vor Gericht aussagen – unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Auch die Plädoyers wurden hinter verschlossenen Türen gehalten. Anders war es beim Urteil. Wegen seiner Taten muss der Tunesier für sieben Monate ins Gefängnis.

Doch womöglich erhält er schon an diesem Dienstag Haftnachschlag. Denn dann muss er sich – vor dem Jugendschöffengericht in Dippoldiswalde – für weitere Taten verantworten. So soll der Angeklagte im November 2016 im Schmiedeberger Heim randaliert haben, dabei Herdplatten zerstört und einen Feuerlöscher geleert haben. Obendrein habe er im vorigen Mai einen Mitbewohner geschlagen. Diese Vorfälle fanden jedoch vor dem 21. Geburtstag des Angeklagten statt. Daher wird der junge Mann hierbei noch als Heranwachsender behandelt. Wird der Tunesier dann nach Jugendstrafrecht verurteilt, kann er mit einer milderen Strafe rechnen.