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Fälschung oder Original?

Discounter bieten Weihnachtssterne an. Die Herrnhuter schauen da genau hin – schließlich gibt’s ein BGH-Urteil.

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© Matthias Weber

Von Anja Beutler

Jens Ruppert kennt sich mit Originalen bestens aus – bei Sternen, versteht sich. Der Verkaufsleiter der Herrnhuter Sterne GmbH hat deshalb aktuell auch ein wachsames Auge auf die Werbeanzeigen der Discounter, denn die Zeit der Weihnachtsdekoration bricht an. In der Tat hatten Aldi und Norma vor Kurzem bereits Leuchtsterne im Angebot. Ein Grund, einzuschreiten ist das aktuell aber nicht, weiß Ruppert nach einer Prüfung der Werbeangebote. Auch der Berliner Fachanwalt Markus von Fuchs, der den Herrnhutern in diesen Dingen seit Jahren beiseitesteht, sieht keinen Grund einzuschreiten: „Es handelt sich um einen Faltstern, der dem Annaberger Stern nachempfunden ist. Da können wir nichts machen“, kommentiert er das Aldi-Angebot.

So friedlich und entspannt ist die Sache mit dem Schutz der Rechte für die Herrnhuter aber nicht immer gewesen. In den vergangenen zehn Jahren, bestätigt Anwalt von Fuchs, habe es viele Auseinandersetzungen um Form und Konstruktion der Sterne gegeben, auch mit dem Discounter Aldi, gegen dessen Angebot sich die Herrnhuter vor Jahren schon einmal per einstweiliger Verfügung zur Wehr setzten. „Ein bisschen ruhiger ist es aber nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes geworden, das direkt im Zusammenhang mit den Herrnhuter Sternen 2015 ergangen ist“, schildert der Anwalt der Berliner Kanzlei SKW Schwarz die Entwicklung.

Dass Herrnhuts Streit mit einer Königsfelder Unternehmerin sogar den BGH beschäftigt hat, ist in der Tat ein seltener und am Ende glücklicher Umstand. Somit ist klar, wo die Grenzen des Schutzes liegen: Die geometrische Grundform – in dem Fall der Rombenkuboktaeder – ist generell frei verfügbar. Als Kunstwerk ist der Stern auch nicht zu sehen, stellt Anwalt von Fuchs klar. „Aber der Herrnhuter Stern hat eine bestimmte Eigenart, die Käufer seit Jahren erkennen und genau diesem Stern zuordnen“, erklärt er. Das kann man schützen. „Da greift der wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz“, erklärt von Fuchs. Der Stern aus Königsfeld, um den es zwischen 2011 und 2015 vor diversen Gerichten ging, war geometrisch identisch und wurde zum Teil sogar als Herrnhuter Stern verkauft. Das war nachweislich jedoch unlauterer Wettbewerb.

Inzwischen hat sich die Herrnhuter Sterne GmbH auch den Markennamen schützen lassen. Herrnhuter Stern darf also nur auf der Verpackung stehen, wenn auch ein echter Herrnhuter Stern drin ist. Zudem gilt es im Internet ebenfalls einiges zu beachten, weiß Fachanwalt von Fuchs: „Wir haben inzwischen Ebay dazu gebracht, wirklich nur Herrnhuter Sterne anzuzeigen, wenn ein Kunde nach diesem Namen sucht – und keine anderen Weihnachtssterne“, erklärt er. Doch,warum all diese Mühen, die ja auch viel Geld kosten? „Unser Produkt ist der Stern, den müssen wir schützen, weil unser Erfolg auf ihm basiert“, erklärt Jens Ruppert. Außerdem verfiele der Wettbewerbsschutz, wenn das Unternehmen bei Nachahmern nicht reagiert und somit die Eigenart, der Erkennungswert der Herrnhuter verwässert werden würde. „Aber die Zeiten, bei denen auf Messen sogar Fotoverbote an der Tagesordnung waren, sind vorbei“, unterstreicht Ruppert.

Mit einigen Mitbewerbern, die ähnliche Werte teilen, arbeiten die Herrnhuter zudem auch gut zusammen. Mit Beate Heyn aus Hartenstein zum Beispiel. Sie verkauft in ihrem kleinen Laden neben ihren Hartensteiner Sternen auch Herrnhuter. „Das funktioniert gut“, betont sie. Als kleine Sterne-Produzentin – sie verkauft pro Jahr wenige Tausend, Herrnhut rund 600 000 Stück – kann sie sich umfangreichen juristischen Schutz nicht in dem Maße leisten. „Aber man muss schon aufpassen“, sagt sie. Auch ihr Kollege aus Annaberg-Buchholz, Ingolf Kraft, sieht das so. Immerhin stellt er 20 000 Sterne pro Jahr her. Aber als Handwerksbetrieb – als Buchbinder – hat er allein keine Kraft und Zeit für große Marktanalysen und -beobachtungen.

Beobachtungen stellen für die Herrnhuter auch die Kunden an: „Wir bekommen oft mal einen Hinweis, dass wir uns wehren sollen“, sagt Jens Ruppert. Oft gibt es aber keine Handhabe.