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Fahrlässige Tötung nicht belegt

Ein Polizeibeamter war in Kamenz angeklagt, einen schweren Unfall mit Todesfolge verursacht zu haben. Er zahlt 3000 Euro.

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© dpa

Kamenz. Am Amtsgericht in Kamenz war am Donnerstagnachmittag ein Prozess wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung anberaumt. Es ging um einen schweren Verkehrsunfall, der im Dezember auf der Ortsverbindungsstraße zwischen Neukirch und Häslich ein Todesopfer gefordert hatte (die SZ berichtete). Das Amtsgericht Kamenz hat das Verfahren gegen den Angeklagten, einen Polizeibeamten, eingestellt Der Mann war mit seinem Privatauto gegen ein anderes Fahrzeug gekracht. Dessen 77 Jahre alter Fahrer war etwa vier Wochen später in einer Klinik gestorben. Dazu hatte jedoch nach Einschätzung eines Gutachters hauptsächlich ein bereits vor dem Unfall erlittener gesundheitlicher Schaden geführt. Damit konnte die angeklagte fahrlässige Tötung nicht belegt werden. Außerdem berücksichtigte das Amtsgericht, dass es sich bei der Kreisstraße um eine besonders schmale Straße handelt, auf der wenig Platz für zwei Fahrzeuge ist. Der Richter ging deshalb von einer geringeren Schuld aus und sprach eine Geldauflage von 3.000 Euro aus. Wenn der Betrag gezahlt ist, wird das Verfahren eingestellt. (SZ)