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Falsche Umfrage unter Pirnaer Bürgern

Betrüger geben sich am Telefon als Mitarbeiter des Rathauses aus. Sie werden schnell aggressiv und rufen mehrfach nacheinander an.

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© dpa

Von Christian Eißner

Pirna. Manchmal nennt er sich Herr Meier, manchmal hat er einen anderen Namen. Immer aber sagt der Anrufer, dass er ein Mitarbeiter des Pirnaer Rathauses sei und dass er eine Umfrage im Auftrag der Stadt durchführt. In den vergangenen Tagen sind offenbar viele Pirnaer für diese angebliche Umfrage angerufen worden, von der die Stadtverwaltung aber gar nichts weiß.

„Wir haben derzeit keine telefonische Umfrage in Auftrag gegeben“, sagt Stadtsprecherin Jekaterina Nikitin. Weil inzwischen einige Beschwerden im Rathaus eingingen, warnt das Rathaus nun vor der offensichtlich unseriösen Anrufen. „Die Angerufenen sollten sofort auflegen und wenn möglich die Nummer blockieren“, rät Jekaterina Nikitin. Auf keinen Fall sollte zurückgerufen werden. Die Anrufe kommen laut Stadt unter anderem von der Telefonnummer 0152 0654705.

Die angebliche Rathaus-Umfrage ist kein speziell Pirnaer Problem. Mit der Anrufmasche werden derzeit Menschen in ganz Deutschland belästigt. Angerufene, die sich auf ein Gespräch eingelassen haben, geben an, dass es letztlich um Werbung für Stromtarife oder für eine Heizungs-Modernisierung ging. Immer werde aber zunächst nach persönlichen Daten gefragt und danach, ob das Gespräch aufgezeichnet werden dürfe.

Wie reagieren?

Verbraucher sollten Telefonanrufe am besten nur von Bekannten und Verwandten annehmen, rät die Verbraucherzentrale Sachsen. Behörden, Unternehmen oder Anbieter sollten immer auf den Schriftweg verwiesen werden. Keine Behörde und kein Unternehmen hat einen Anspruch darauf, Dinge mit dem Verbraucher am Telefon zu klären.

Besondere Zurückhaltung ist bei Verkaufsgesprächen geboten, denn am Telefon geschlossene Verträge, zum Beispiel Bestellungen, sind grundsätzlich wirksam. Die Verbraucherzentralen fordern schon lange eine gesetzliche Regelung, wonach telefonisch geschlossene Verträge erst wirksam werden, wenn der Verbraucher sie schriftlich bestätigt. Das wurde vom Gesetzgeber bisher abgelehnt.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen

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Auf der Internetplattform Tellows.de, die sich gegen Telefonterror und -abzocke wendet, ist die angegebene Nummer 0152 0654705 auf einer Skala von 1 (sehr seriös) bis 9 (absolut unseriös) von den Nutzern fast durchweg mit einer 9 bewertet. In den zahlreichen Kommentaren berichten Opfer der unseriösen Masche davon, dass sie beleidigt, unflätig beschimpft und sogar bedroht wurden, wenn sie sich nicht auf ein Gespräch einlassen wollten. Der Anrufer habe sie mit Sätzen bedroht wie: „Ich hab deine Adresse, komme zu dir nach Hause und bringe deine ganze Familie um“, schildert eine Betroffene auf Tellows.de. Zudem scheinen die Anrufer sehr penetrant zu sein, wenn sie einmal eine Nummer ausgewählt haben. Sie rufen oft zigmal hintereinander an.

Die Stadtverwaltung Pirna hat inzwischen die Polizei über die Vorfälle informiert. Es sei nicht auszuschließen, dass die Anrufe eine Kostenfalle sind oder aber anderem Trickbetrug als Vorarbeit dienen, beispielsweise um an persönliche Daten zu gelangen, begründet die Stadt.

Die Verbraucherzentrale rät, unliebsame Anrufe von unbekannten Nummern entweder gar nicht erst anzunehmen oder den Anrufer mutig und couragiert zurückzuweisen. „Hier darf man durchaus unhöflich sein, denn der eigentlich Unhöfliche ist derjenige, der unerlaubterweise anruft“, sagt Katja Henschler, Referatsleiterin Telekommunikation bei der Verbraucherzentrale Sachsen. Beschwerden über unerlaubte Anrufe gehen täglich bei den Verbraucherschützern ein. „Die – vorgegebenen oder wahren – Anlässe sind äußerst vielfältig, immer wieder tauchen neue Maschen auf, und oft dürfte es sich bei dem vorgegebenen Anlass um eine Legende handeln“, so Katja Henschler. Leider gebe es bis heute kein wirksames Mittel, unerlaubte Anrufe komplett zu unterbinden. Verbraucher können aber die betreffende Rufnummer an die Bundesnetzagentur melden, die Rufnummern abschalten, Verbote für die Rechnungslegung oder Ordnungsgelder verhängen kann.