Dresden
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Falschgeld: Pizza mit Blüten bezahlt

Einem 41 Jahre altem Dresdner wird Geldfälschung vorgeworfen. Trotz seines erstaunlichen Schweigens kommt er mit einer milden Strafe davon.

Von Alexander Schneider
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Zwei falsche Banknoten, mit denen ein Mann seine Einkäufe bezahlen wollte, haben am Dienstag das Amtsgericht Dresden beschäftigt.
Zwei falsche Banknoten, mit denen ein Mann seine Einkäufe bezahlen wollte, haben am Dienstag das Amtsgericht Dresden beschäftigt. ©  Archiv/René Meinig

Dresden. Gelernter Lackierer, allein erziehender Vater, Geldfälscher? Ein 41-Jähriger stand am Dienstag wegen gewerbsmäßigen Geldfälschens vor dem Amtsgericht Dresden. Laut Anklage hatte er im August 2018 an einer Tankstelle versucht, einer Kassiererin einen gefälschten 20-Euro-Schein anzudrehen. Die Frau allerdings habe den Schwindel bemerkt. Vier Wochen später habe der Angeklagte in einem Pizza-Laden in der Neustadt seine Bestellung mit einem weiteren falschen Zwanziger begleichen wollen – und sei wieder aufgeflogen.

Verteidigerin Ines Kilian erklärte, der Vorwurf sei aus der Luft gegriffen. Ihr Mandant habe sich nie etwas zuschulden kommen lassen. Der 41-Jährige habe damals zwei Autos verkauft und daher Bargeld von rund 3.000 Euro zu Hause gehabt. Er habe an der Tankstelle sogar seine Personalien abgegeben, einige Zeit auf die Polizei gewartet und später bei seiner Beschuldigtenvernehmung ohne anwaltlichen Beistand brav ausgesagt, was ihn doch wohl entlaste.

Versteck bei Durchsuchung nicht entdeckt

Diese Sicht jedoch wollte der Staatsanwalt nicht ohne Weiteres teilen. Er hätte schon gerne gewusst, wie es sich mit den heimischen Bargeldreserven verhält. Er fragte, ob es denn üblich sei, so eine hohe Summe zu Hause zu haben. Im übrigen, so der Ermittler, erinnere man sich gewöhnlich an die Stückelung von Geldbeträgen bei seltenen Ereignissen wie einem Autoverkauf.  

Hintergrund für die Fragen ist, dass die Polizei bei einer Wohnungsdurchsuchung keine hohen Bargeldbestände gefunden hat. Schon gar keine 3.000 Euro. Sein Geld habe er in der Küchenzeile versteckt gehabt, sagte der Angeklagte. Er sei auch überrascht gewesen, dass die Polizei es nicht gefunden hätten. Er sagte, er habe immer im Schnitt 3.000 Euro zu Hause. 

Irritiert war der Staatsanwalt davon, dass der 41-Jährige manche Frage nicht beantworten wollte oder konnte: Etwa, warum er seinen Bargeldvorrat nicht auf Blüten überprüft habe, nachdem er an der Tankstelle das erste Mal mit einer solchen erwischt worden war. Das wäre doch zu erwarten gewesen. Ja, antwortete der Angeklagte, er frage sich das heute auch. Eine andere Frage war, warum der Mann auch beim zweiten Mal, in der Neustadt, geflüchtet war, als die Fälschung entdeckt wurde?

Es waren berechtigte Fragen, doch führten sie nicht dazu, den schweren Vorwurf einer gewerbsmäßigen Geldfälschung belegen zu können. Das Schöffengericht verurteilte den Angeklagten daher nur wegen "Inverkehrbringens" von Falschgeld in einem Fall zu einer „Verwarnung mit Strafvorbehalt“. Das ist eine Geldstrafe von 600 Euro, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Verteidigerin Kilian kündigte an, auch dieses Urteil anfechten zu wollen.

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