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Bienenpest ist erneut ausgebrochen

Die Amerikanische Faulbrut ist bei einem Volk in Bockendorf festgestellt worden. Der Sperrbezirk reicht bis nach Striegistal.

Von Verena Toth
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Bei einem Bienenvolk im Landkreis Mittelsachsen ist die Amerikanische Faulbrut ausgebrochen. Ein Sperrbezirk wurde eingerichtet.
Bei einem Bienenvolk im Landkreis Mittelsachsen ist die Amerikanische Faulbrut ausgebrochen. Ein Sperrbezirk wurde eingerichtet. © Jan Woitas / dpa

Hainichen/Freiberg. Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Mittelsachsen (LÜVA) gibt bekannt, dass in einem Bienenstand im Ortsteil Bockendorf der Stadt Hainichen am 20. Juni die Amerikanische Faulbrut amtlich festgestellt wurde. Es ist derzeit der einzige Fall.

Gemäß der Bienenseuchenverordnung muss um den betroffenen Bienenstand ein Sperrbezirk gebildet werden, in dem gewisse Regeln eingehalten werden müssen, um die Seuche einzudämmen. In diesen Sperrbezirk fallen die Stadt Hainichen mit den Ortsteilen Bockendorf, Eulendorf, Riechberg, und damit reicht die Bannmeile an die Ortsteile von Striegtal heran. 

Auch die Stadt Frankenberg mit dem Ortsteil Langenstriegis und die Stadt Oederan mit den Ortsteilen Hartha, Frankenstein, Wingendorf zählen zum Sperrbezirk.

Im vergangenen Jahr konnte das Landratsamt Mittelsachsen noch melden, dass die Faulbrut im Landkreis Mittelsachsen erfolgreich bekämpft werden konnte. Die Sperrbezirke, unter anderem in Erlau und Großhartmannsdorf konnten, aufgehoben werden.

Dort waren keine weiteren Erreger der Amerikanischen Faulbrut in Bienenbeständen nachgewiesen worden. Der Sperrbezirk Erlau war am 26. Juli 2017 gebildet worden und bestand aus den Ortsteilen Milkau, Niedercrossen, Neugepülzig, Naundorf, Sachsendorf, Theesdorf der Gemeinde Erlau, den Ortsteilen Zetteritz, Gröbschütz, den Städten, Zschaitz der Gemeinde Seelitz und dem Ortsteil Arras der Stadt Geringswalde. 

Die Amerikanische Faulbrut gilt als erloschen, wenn die sogenannte Bienenpest im betroffenen Bestand erfolgreich bekämpft wurde. Alle im Sperrbezirk befindlichen Bienenvölker und -stände müssen dafür zweimal im Abstand von mindestens acht Wochen amtstierärztlich untersucht werden. Bei diesen Untersuchungen von Futterkranzproben aller Bienenvölker im Sperrbezirk dürfen sich keine Sporen der Paenibacillus-larvae-Bakterien mehr nachweisen lassen.

Für den Sperrbezirk gilt Folgendes:

Jeder Halter von Bienen hat seinen Bestand unter Angabe der Anzahl der Bienenvölker und ihres Standortes dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) Mittelsachsen anzuzeigen. Die Anzeige kann entfallen, wenn der Halter von Bienen seinen Bestand dem LÜVA Mittelsachsen bereits mitgeteilt hat.

Alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk sind von einem durch das LÜVA beauftragten Bienensachverständigen auf Amerikanische Faulbrut untersuchen zu lassen.

Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden.

Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenbeständen entfernt werden.

Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.

Wachs darf nur verbrannt oder als Seuchenwachs an einen zugelassenen Verarbeitungsbetrieb abgegeben werden.

Honig darf nicht an Bienen verfüttert werden und darf nur zum Zweck der Lebensmittelgewinnung aus den Bienenständen abgegeben werden.