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Fenster des Braunen Hirsch bleiben noch dunkel

Außen schick, innen noch im Rohbau: Es gibt eine Baugenehmigung für die ehemalige Gaststätte auf dem Bernstädter Markt, aber auch Widerspruch.

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© Matthias Weber

Von Susanne Sodan

Bernstadt. Mit einer Eröffnung im Jahr 2018 ist höchstwahrscheinlich nicht zu rechnen. So steht es im Protokoll der jüngsten Stadtratssitzung von Bernstadt. Es geht dabei um den Braunen Hirsch, die ehemalige Gaststätte mit ihrem Tanzsaal auf dem Bernstädter Markt. Getanzt hat hier schon lange keiner mehr, der Hirsch ist seit rund 30 Jahren geschlossen. Seit 2011 gehört er der Stöcker Hotel GmbH, die es auch geschafft hat, das Gebäude außen wieder auf Vordermann zu bringen. Nun sollte es an den Innenausbau gehen.

Dafür gibt es auch eine Menge Unterstützung. Vergangenes Jahr um die Zeit sammelte eine Bürgerinitiative Unterschriften für den Braunen Hirsch. Auch eine Baugenehmigung für den Innenausbau gibt es, die hat das Landratsamt Anfang dieses Jahres ausgestellt. Ein Bürger stellte nun im Stadtrat die Frage aller Bernstädter Fragen: Wie es mit dem Baufortgang aussehe. Im Stadtratsprotokoll gibt es die Antwort: „Die Bürgerschaft konnte dahingehend informiert werden, dass zwar weiter gebaut aber noch nicht eröffnet werden darf“, steht dort etwas amtsdeutsch formuliert. Es bedeutet: Nicht jeder scheint mit den Plänen für den Braunen Hirsch einverstanden zu sein. Es gibt einen Widerspruch gegen die Genehmigung für den Ausbau des Gasthofs, bestätigt die Landesdirektion Sachsen auf SZ-Anfrage. Bei ihr liegt das Schreiben derzeit. Es handelt sich dabei um einen sogenannten Nachbarwiderspruch, ist also von einem benachbarten Grundstückseigentümer eingelegt worden, teilt Ingolf Ulrich mit, stellvertretender Sprecher der Landesdirektion. Mit welcher Begründung, dazu darf die Behörde aber keine Auskunft geben. Allerdings ist es auch keine Pflicht, einen Widerspruch zu begründen, erklärt Ulrich.

Winfried Stöcker hat viel vor mit dem großen Gebäude auf dem Bernstädter Markt. Ursprünglich geplant waren unter anderem eine Gaststätte, Hotel, Veranstaltungssaal, Schwimmbecken, Bowlingbahn und noch mehr. Einen ersten Bauantrag hatte der Landkreis aber abgelehnt. Zum einen, weil die Zahl der Parkplätze in unmittelbarer Nähe für die geplante Gästezahl zu gering war. Das Problem konnte durch eine Satzungsänderung der Stadt gelöst werden: Seit vergangenem Jahr ist es für Geschäfts- wie auch Privatleute möglich, Stellplätze im Zentrum von der Stadt abzulösen. Diese Parkflächen bleiben öffentlich, können aber für Projekte wie den Hirsch, für den Stellplätze nötig sind, dazugezählt werden.

Eine zweite Schwierigkeit war die Befürchtung des Landratsamtes, der Hirsch könnte zu laut werden für die Anwohner. Also dass der Lärmpegel durch den Betrieb des Tanzsaals oder der Außenterrasse zu hoch werden könnte. Deshalb wollten die Planer der Stöcker Hotel GmbH, so die bisherigen Informationen, manche Elemente weglassen, zumindest vorerst. Der zweite Bauantrag wurde genehmigt. Ob es nun in dem aktuellen Widerspruch auch um die Angst vor Lärm oder etwas anderes geht, ist nicht bekannt. Die SZ hatte bei Planer Stefan Gläsel unter anderem angefragt, was der Widerspruch für die Entwicklung am Braunen Hirsch bedeutet. Zu dem Thema möchte er aber nichts mehr sagen, erst wieder zur Eröffnung.

Ingolf Ulrich erklärt, was jetzt passiert: Die Landesdirektion prüft, ob derjenige, der den Widerspruch eingelegt hat, durch die Baugenehmigung in seinen Rechten verletzt wird. Auch, wenn der Einwand ohne Begründung eingegangen sein sollte. Und dann gibt es nur zwei Möglichkeiten. Erweist sich ein Widerspruch als „zulässig und begründet oder teilweise begründet“, muss der Bescheid – hier also die Baugenehmigung – aufgehoben oder geändert werden. „Andernfalls ist der Widerspruch zurückzuweisen“, erklärt Ingolf Ulrich. Beim Braunen Hirsch ist noch keine Entscheidung gefallen.

Neu ist das Schreiben nicht mehr. Es ging bereits Ende Februar beim Landkreis Görlitz ein. Dass es jetzt bei der Landesdirektion liegt, ist ganz normales Vorgehen, erklären Ingolf Ulrich und Landkreissprecherin Julia Bjar: Zunächst wird ein Widerspruch dort eingereicht, wo das Bauvorhaben oder etwas anders genehmigt wurde. Im Fall vom Braunen Hirsch ist das der Landkreis, der als Ausgangsbehörde zuerst prüft, ob der Einwand mit seinen Argumenten berechtigt ist, ein Bescheid doch geändert oder gar aufgehoben werden muss – oder nicht.

Wenn die erste Behörde zu dem Ergebnis kommt, dass ihre Entscheidung weiter richtig ist, geht der Widerspruch automatisch zur nächsthöheren Ebene, zur sogenannte Widerspruchsbehörde. Hier also die Landesdirektion Sachsen. Sollte sie jetzt ebenfalls zu dem Ergebnis kommen, dass mit der Baugenehmigung für den Hirsch alles rechtens ist, bleiben zwei Wege: Die Sache ist vom Tisch oder es geht gerichtlich weiter. Würde die Landesdirektion den Einwand ebenfalls zurückweisen, „steht dem Widerspruchsführer dann die Klage vor dem Verwaltungsgericht offen“, erklärt Ingolf Ulrich.