ARD-Chef Tom Buhrow hat umfassende Reformen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Aussicht gestellt. In einem Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung schrieb der WDR-Intendant: „Das Neue sind die digitalen, non-linearen Angebote.“
Er
geht davon aus, dass die verschiedenen Mediatheken von ARD-Anstalten
und ZDF bis zum Ende dieses Jahrzehnt in einer gebündelt werden. „Die
Menschen holen sich, was sie wollen und wann sie es wollen. Und zwar aus
einer einzigen großen öffentlich-rechtlichen Mediathek.“
Spartenkanäle, dazu zählen etwa Phönix oder One, sind nach Buhrows Einschätzung bis 2030 im linearen Fernsehen „größtenteils Geschichte“. Sie gingen in der Mediathek auf. Auch auf das Radio sieht der Intendant umfassende Veränderungen zukommen.
Er teile die Einschätzung von RBB-Intendantin Patrizia
Schlesinger, dass UKW bis Mitte des Jahrzehnts gesetzt sei. In sieben
bis zehn Jahren müsse man aber überlegen, „ob man noch lineare
Hörfunkwellen in der heutigen Form brauche“. Durch neue „grenzenlose“
Technik müssten nicht „Dutzende regionale Hörfunkwellen unterhalten
werden“.
Flexiblere gesetzliche Vorgaben?
Buhrow plädierte für Kooperationen unter den Landesfunkhäusern und dem Deutschlandradio. Für die ARD insgesamt sieht er ein Standbein im Regionalen. „Die ARD ist deshalb 2030 noch stärker vor Ort in den Regionen und kooperiert dort vermehrt mit Einrichtungen aus Wissenschaft, Kultur und Bildung sowie privaten Medienhäusern.“
Sie biete unabhängige, überparteiliche und
journalistischen Grundsätzen verpflichtete Angebote. „Das ist gesund für
die Gesellschaft und wichtig für die Demokratie“, betonte Buhrow. Die
ARD arbeite 2030 „längst weniger von großen Landesfunkhäusern“ aus,
sondern stärker „mobil, aus kleineren Büros“.
Mit Blick auf die rechtliche Regelung dieses Reformprozesses verwies der
Intendant auf einen Vorstoß von Sachsens Medienminister Oliver Schenk
(CDU). Der Chef der sächsischen Staatskanzlei habe unlängst einen
entwicklungsoffenen gesetzlichen Rahmen „und die Flexibilisierung der
gesetzlichen Möglichkeiten“ ins Spiel gebracht. So könnten
Senderverantwortliche besser entscheiden, was künftig linear
beziehungsweise im Internet ausgespielt werde.
Die Zukunft der Orchester
Buhrow äußerte sich auch zur Zukunft von ARD-Orchestern. Im Sächsischen Landtag hatten CDU-Vertreter darauf verwiesen, dass in Leipzig neben dem MDR-Sinfonieorchester auch das Gewandhausorchester konzertiere. Auch anderswo gibt es solche Debatten.
Buhrow stellte sich hinter die Ensembles: „Wir werden allen
zusammen überlegen müssen, wie wir diese wertvollen Klangkörper vor
populistischen Tagesstimmungen schützen.“ Er brachte eine
Trägergesellschaft ins Spiel, bei der auch Bund und Länder mitwirken
könnten.
Um die Zukunft von ARD und ZDF ist in Politik und Wirtschaft eine Debatte entbrannt. Ein Thema dabei ist die vorerst gescheiterte Erhöhung des Rundfunkbeitrages um 86 Cent im Monat. Darüber dürfte in diesem Jahr das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheiden.
Doch auch Fragen nach Intendantengehältern, Größe der Anstalten, die Vielzahl von Programmen und teuren Sportrechten werden öffentlich diskutiert. Politik gibt den Sendern in Staatsverträgen Aufgaben vor. Eine unabhängige Kommission empfiehlt die Beitragshöhe pro Haushalt. Intendanten verweisen darauf, dass sie bereits umfassende Sparanstrengungen angegangen seien oder umgesetzt hätten.