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Ex-MDR-Manager Foht legt Revision gegen Bewährungsstrafe ein

Wegen Betrugs und Bestechlichkeit wurde Udo Foht zu einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt. Mit einer Revision wurde nicht gerechnet - jetzt gibt es sie überraschenderweise doch.

Von Sven Heitkamp
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Udo Foht, früherer Unterhaltungschef des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR), war vor zehn Tagen vom Leipziger Landgericht wegen Betrugs und Bestechlichkeit zu einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt worden.
Udo Foht, früherer Unterhaltungschef des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR), war vor zehn Tagen vom Leipziger Landgericht wegen Betrugs und Bestechlichkeit zu einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt worden. © dpa

Leipzig. Der frühere MDR-Unterhaltungschef Udo Foht hat überraschend Revision gegen sein Urteil eingelegt. Das sagte ein Sprecher des Leipziger Landgerichts gegenüber Sächsische.de am Montag. Damit muss das Urteil gegen Foht am Bundesgerichtshof auf mögliche Rechtsfehler überprüft werden. Fohts Anwalt war zunächst nicht für eine Stellungnahme erreichbar.

Foht war vor zehn Tagen vom Leipziger Landgericht wegen Betrugs und Bestechlichkeit zu einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass sich der heute 72-Jährige in seiner Amtszeit als Fernsehmanager bis Herbst 2011 in 13 Fällen des Betrugs sowie der Bestechlichkeit schuldig gemacht habe.

Foht habe sich über Jahre von TV-Produzenten teils fünfstellige Summen geliehen, sie aber oft gar nicht oder nur sehr verspätet zurückgezahlt. Foht hatte die Vorwürfe weitgehend eingeräumt und betont, dass er sich nicht persönlich bereichert habe.

Dem Urteil war eine Absprache zwischen dem Gericht, Fohts Anwalt und der Staatsanwaltschaft vorausgegangen. Mit einer Revision war daher nicht gerechnet worden. Mögliche Gründe könnten die angeordnete Einziehung von 15.000 Euro oder das noch schwebende Verfahren wegen Erpressung gegen den früheren MDR-Autor und „Riverboat“-Moderator Carsten Weidling sein. Es soll Mitte April beginnen.