Politik
Merken

Rundfunkbeitrag: Streit um Bar-Zahlung

Zwei Männer möchten ihren Rundfunkbeitrag bar bezahlen. In der Satzung des Hessischen Rundfunks ist das nicht vorgesehen. Nun gab es ein Urteil.

Teilen
Folgen
Zwei Wohnungsinhaber möchten ihren Rundfunkbeitrag beim Hessischen Rundfunk bar bezahlen. In der Satzung des Rundfunks ist dies jedoch nicht vorgesehen.
Zwei Wohnungsinhaber möchten ihren Rundfunkbeitrag beim Hessischen Rundfunk bar bezahlen. In der Satzung des Rundfunks ist dies jedoch nicht vorgesehen. © Jens Kalaene/dpa

Luxemburg. Zwei Bargeld-Liebhabern aus Hessen droht nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs eine Niederlage im Streit mit dem Hessischen Rundfunk über die Zahlung des Rundfunkbeitrags. Ein Land mit dem Euro als Währung könne seine Verwaltung zwar zur Annahme von Bargeld verpflichten, urteilten die höchsten EU-Richter am Dienstag in Luxemburg. Diese Möglichkeit könne aus Gründen des öffentlichen Interesses jedoch auch beschränkt werden (Rechtssachen C-422/19 und C-432/19).

Hintergrund sind die Klagen zweier Deutscher, die dem Hessischen Rundfunk angeboten hatten, den Rundfunkbeitrag in bar zu zahlen. Die Anstalt lehnte ab und versandte stattdessen Zahlungsbescheide. Dagegen klagten die Betroffenen bis zum Bundesverwaltungsgericht, das schließlich den EuGH anrief.

Nach dem Urteil vom Dienstag muss das Bundesverwaltungsgericht nun noch prüfen, ob es in diesem Fall tatsächlich verhältnismäßig ist, die Zahlung mit Bargeld nicht zuzulassen. Dabei müsse insbesondere berücksichtigt werden, dass die anderen rechtlichen Zahlungsmittel möglicherweise nicht allen beitragspflichtigen Personen leicht zugänglich seien. (dpa)