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Fessel-Prozess nach Auftakt eingestellt

Eine dünne Anklage und eine aufgeheizte Stimmung: Der Arnsdorf-Prozess endete, bevor er überhaupt richtig begann.

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© dpa

Kamenz. Der Prozess gegen vier Männer aus Arnsdorf, die im Mai 2016 einen psychisch kranken Flüchtling an einen Baum gefesselt haben sollen, ist am Montag nach nur dreistündiger Verhandlung eingestellt worden. Der Richter am Amtsgericht Kamenz, Eckhard Laschewski, sagte nach einem Rechtsgespräch mit den Vertretern von Staatsanwaltschaft und Verteidigung, die Einstellung sei „eine sehr kluge Entscheidung“.

In seiner Begründung sagte Laschewski, den Angeklagten könne höchstens eine sehr geringe Schuld nachgewiesen werden. Sie seien alle nicht vorbestraft. Das vermeintliche Opfer, der irakische Flüchtling, sei weder verletzt worden noch habe er Strafanzeige gestellt oder selbst ein sonderlich großes Interesse an der Aufklärung gezeigt.

Vor dem Prozessbeginn in Kamenz

Vor Beginn des Prozesses standen etwa 100 Personen vor dem Gerichtsgebäude in Kamenz. Auch dieser Mann aus Hoyerswerda, der die BRD für eine Bananenrepublik hält, reihte sich in die Warteschlange vor der Tür ein.
Vor Beginn des Prozesses standen etwa 100 Personen vor dem Gerichtsgebäude in Kamenz. Auch dieser Mann aus Hoyerswerda, der die BRD für eine Bananenrepublik hält, reihte sich in die Warteschlange vor der Tür ein.
Eigentlich sollte es um 9 Uhr losgehen. Doch der Auftakt verzögerte sich.
Eigentlich sollte es um 9 Uhr losgehen. Doch der Auftakt verzögerte sich.
Bis 9 Uhr füllte sich der Platz vor dem Amtsgericht an der Macherstraße.
Bis 9 Uhr füllte sich der Platz vor dem Amtsgericht an der Macherstraße.
Viele der Anwesenden Zuschauer sind auch schon bei Pegida-Demonstrationen in Dresden in Erscheinung getreten. Gesichtet wurden auch Mitglieder des Motorradclubs Road Eagle MC Arnsdorf.
Viele der Anwesenden Zuschauer sind auch schon bei Pegida-Demonstrationen in Dresden in Erscheinung getreten. Gesichtet wurden auch Mitglieder des Motorradclubs Road Eagle MC Arnsdorf.
Etwa 100 Personen waren gekommen. Auch viele Journalisten befanden sich unter den Wartenden. Einige erhielten erst nach Beginn der Verhandlung Einlass.
Etwa 100 Personen waren gekommen. Auch viele Journalisten befanden sich unter den Wartenden. Einige erhielten erst nach Beginn der Verhandlung Einlass.
Übliches Prozedere: die Personenkontrolle am Eingang.
Übliches Prozedere: die Personenkontrolle am Eingang.
Die Polizei überwachte die Szenerie.
Die Polizei überwachte die Szenerie.
Die vier angeklagten Männer (erste Reihe 2. und 3. v.l. und zweite Reihe 1. und 4. v.l.) mit ihren Anwälten im Amtsgericht in Kamenz. Die Männer sind wegen Freiheitsberaubung angeklagt.
Die vier angeklagten Männer (erste Reihe 2. und 3. v.l. und zweite Reihe 1. und 4. v.l.) mit ihren Anwälten im Amtsgericht in Kamenz. Die Männer sind wegen Freiheitsberaubung angeklagt.

Der 21 Jahre alte Asylbewerber sollte ursprünglich als Zeuge aussagen. Am Ostermontag war jedoch seine Leiche im Tharandter Wald entdeckt worden. Er war erfroren, offensichtlich schon im Januar.

Der Richter betonte, ohne diesen Zeugen könne er sich kein umfassendes Bild machen. Aus der Akte gehe weder hervor, wer genau den Flüchtling gefesselt habe noch gebe es Anhaltspunkte für die Existenz einer Bürgerwehr. Das Verhalten des Irakers, so wie er es aus den Unterlagen kenne, komme einem Hausfriedensbruch sehr nahe. „Es war fast mehr als lästig.“ Dennoch handle es sich beim Geschehen auf dem Parkplatz entweder um Freiheitsberaubung oder Nötigung.

Verteidiger plädieren auf Nothilfe

Die angeklagten Männer hatten ihr Vorgehen von vornherein als Nothilfe dargestellt. Ihre Anwälte machten klar, sie würden sich nicht zum Vorwurf der Freiheitsberaubung äußern. Zu viele Fragen seien offen. Rechtsanwalt Frank Hannig, Verteidiger des angeklagten Fernfahrers Bernd G. (56), warf der Staatsanwaltschaft vor, sie habe „schludrig gearbeitet“. Er hielt sein Eingangsstatement im Stehen, lief ein wenig umher, drehte gelegentlich dem Richter den Rücken zu, entschuldigte das mit der Enge im Raum.

Hannig betonte, mitnichten gebe es eine rechtsradikale Bürgerwehr. Er fragte sich, warum die Staatsanwaltschaft nicht wegen Körperverletzung geklagt habe. Schließlich habe ein Video aus dem Supermarkt gezeigt, wie der junge Asylbewerber überwältigt wurde. „Ich kann Ihnen sagen, warum Sie das nicht gemacht haben“, sagte Hannig in Richtung Anklage. „Weil es Notwehr oder Nothilfe war.“ Die Fesselung des Irakers wurde jedenfalls nicht eingeräumt. Hannigs Kollege Ronald Mayer, der den 29 Jahre alten Zweirad-Mechatroniker Felix L. verteidigte, sprach von einem „krassen Missverhältnis zwischen Aufwand und Tat“.

Als Anwalt Hannig indirekt die Einstellung des Verfahrens forderte, zeigte sich Staatsanwalt Jens-Hagen Josinger überrascht. „Sie haben doch das Medieninteresse selbst geschaffen über die sozialen Netzwerke und angekündigt, notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht gehen zu wollen“. Ein Rechtsgespräch war die Folge. Dieses juristische Mittel dient in Prozessen dazu, um eine Verständigung herbeizuführen. Ergebnis dieses Rechtsgesprächs war schließlich die Einstellung des Verfahrens.

Chaotische Zustände vor Prozessbeginn

Der Fall hatte eine Debatte darüber entfacht, ob es sich beim Eingreifen der vier Angeklagten um Selbstjustiz oder Zivilcourage handelte. Die Aufregung darüber war auch am frühen Montagmorgen schon in der Regionalbahn von Dresden nach Kamenz zu spüren: Pegida-Anhänger stiegen in Radeberg, in Großröhrsdorf und in Pulsnitz zu. Sie nahmen die Buslinie 22 in Kamenz und fuhren bis zur zweiten Haltestelle: Macherstraße. Dort begrüßten sie weitere Mitstreiter auf dem Parkplatz vor dem Amtsgericht. Schon früh um acht Uhr wurde offensichtlich: Angesichts Dutzender Demonstranten und Medienvertreter könnte der Prozess die lokale Justiz überfordern.

Plakate wurden hochgehalten mit Aufschriften wie „Zivilcourage ist kein Verbrechen“ oder „Schauprozess“ oder auch: „Solidarität mit den Arnsdorfer Helden“. Ein Mann aus Hoyerswerda schwenkte eine Deutschlandfahne, in deren Mitte eine Banane prangt. Dazwischen mengten sich Anhänger der neurechten Ein-Prozent-Bewegung sowie Mitglieder des Motorradclubs Road Eagle MC Arnsdorf. Die Polizei überwachte die Szenerie. Als sich die vier Angeklagten mit ihren Anwälten durch die wartende Menge schlängelten, brandete kurz Applaus auf.

Der Andrang wurde so groß, dass sich der Prozessauftakt verzögerte. Schließlich standen um kurz vor neun Uhr rund 100 Menschen am Einlass. Noch vor halb zehn teilten Justizangestellte den Wartenden draußen mit: „Alles ist voll.“ Viele kehrten um. Drinnen stand der gerade einmal 100 Quadratmeter große Verhandlungsraum 109 zur Hälfte voll mit dem Mobiliar für die vier Angeklagten und deren Verteidiger, für zwei Staatsanwälte sowie den Einzelrichter und seine Protokollantin. Gerade einmal 35 Zuschauerplätze waren vorgesehen, 16 davon für Pressevertreter.

Probleme mit der Technik ...

Das bereits im Internet zehntausendfach geklickte Video floss zu Beginn des Prozesses auch in die Verhandlung ein. Es zeigt die Minuten, die sich unmittelbar vor der angeblichen Fesselung abspielten. Die Verteidiger deuteten sie als Bedrohung der Kassiererin und leiteten daraus Nothilfe ab; für die Staatsanwaltschaft waren sie der Auftakt zur dann angeblich folgenenden Fesselaktion. Allerdings ließ der Richter das Video zunächst auf einem Minilaptop vorspielen. Der Ton war unverständlich, die Bilder für das Publikum nicht einsehbar. Sogar die Staatsanwaltschaft regte den Aufbau des „privaten technischen Szenarios“ an.

Dieses Szenario bestand aus einem privaten Flachbildfernseher des Angeklagten Detlev O. (49) sowie dem Laptop seines Verteidigers Maximilian Krah. Schmunzelnd bauten O. und G. in einer Verhandlungspause die Technik selbst auf, der Richter nahm auf dem Zeugenstuhl Platz, um das Video zu sehen. Derweil sagte ein Wachmann einem etwa 30-Jährigen, der nach draußen wollte, sein Platz könnte weg sein, wenn er wieder hineinwolle. Der Justizbeamte wusste nicht, dass es sich um den ebenfalls angeklagten 29 Jahre alten Lageristen Sebastian R. handelt. (uwo/szo)