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Festgelände für Tag der Sachsen steht fest

Rund 9.000 Anwohner leben in den beiden Sperrkreisen in Riesa. Worauf sie sich einstellen müssen.

Von Stefan Lehmann
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Gemeinsame Begehungen von Sicherheitsbehörden, FVG und den Arbeitsgruppen zu Tag der Sachsen – hier mit den Organisatoren des Festumzugs – hat es in den vergangenen Monaten regelmäßig gegeben. Mittlerweile stehen die Eckpunkte für das Volksfest.
Gemeinsame Begehungen von Sicherheitsbehörden, FVG und den Arbeitsgruppen zu Tag der Sachsen – hier mit den Organisatoren des Festumzugs – hat es in den vergangenen Monaten regelmäßig gegeben. Mittlerweile stehen die Eckpunkte für das Volksfest. © Archiv/Sebastian Schultz

Riesa. Nicht einmal mehr fünf Monate sind es noch bis zum Tag der Sachsen. Nun hat die städtische FVG das Festgebiet, die Themenmeilen sowie die Sperrkreise für das Volksfest festgelegt. „Wir sind mit dem aktuellen Planungsstand im Soll“, erklärt Veranstaltungsmanager Dirk Mühlstädt. 

Er und seine Kollegen erhielten regelmäßig positives Feedback, „was uns zeigt, dass vor allem das Verständnis für auf uns zukommende erhöhte Sicherheitsanforderungen an diesem Wochenende vorhanden ist“. Insbesondere die Anwohner innerhalb der beiden Sperrkreise müssen während des Festes vom Freitag, 6. September, bis Sonntag, 8. September, einiges beachten. Die SZ beantwortet vorab die wichtigsten Fragen.

Was hat sich gegenüber den ersten Plänen verändert?

Im Dezember hatte die FVG schon einmal eine vorläufige Planung für die beiden Sperrkreise zum Tag der Sachsen vorgestellt. Insgesamt sind diese beiden Sperrbereiche noch einmal genauer gezogen worden – und fallen jetzt insgesamt etwas kleiner aus. 

Reichte der äußere Sperrbereich in der ersten Variante etwa noch bis zur Rostocker Straße, ist im Süden jetzt schon am Sportzentrum Schluss. Vor allem nach Osten hin fällt die Ausdehnung dieses Bereichs nun deutlich geringer aus. Nach Angaben der Stadtverwaltung leben im inneren Sperrkreis etwa 2 500 Einwohner, im äußeren sind es weitere 6 600.

Wo verläuft das Festgebiet zum Tag der Sachsen?

Das Festgebiet, der sogenannte innere Sperrkreis, beginnt im Süden zwischen Pausitzer Straße und Klötzerstraße (siehe Grafik). Dort werden sich eine Vereinsmeile, der Rummel sowie der Landessportbund präsentieren. 

Die Pausitzer Straße stadteinwärts ist eine Fahrzeugmeile geplant, an die sich auf Höhe Trinitatiskirche die Kirchenmeile und die Bühne von Hitradio RTL anschließen. Erst ab Friedrich-Engels-Straße wird auch das Festgebiet weitläufiger. Etwa auf einem Gebiet zwischen Klötzerstraße und Schloßstraße befinden sich die übrigen Bühnen und weiteren Themenmeilen.

© SZ-Grafik

Was müssen Anwohner des inneren Sperrkreises beachten?

Für die Riesaer, die innerhalb der beiden Sperrkreise leben oder arbeiten, gelten während des Volksfestes besondere Regeln. Besonders streng fallen sie im Innenbereich aus, also dem eigentlichen Festgebiet. „Im Festgebiet wird es ab Freitag, 12 Uhr, bis Sonntag 20 Uhr, ein absolutes Fahr- und Parkverbot geben“, sagt Wolfgang Beckel, Leiter des Riesaer Ordnungsamts.

Wer innerhalb dieser Zeit sein Auto benutzen möchte, der muss entsprechend umplanen – und anderswo parken. Entsprechende Alternativen sollen in den nächsten Wochen bekannt gegeben werden, sagt FVG-Sprecher Tobias Czäczine. Die betroffenen Anlieger können dann auch Stellflächen für Anliegerparkplätze beantragen.

Czäczine betont: „Es werden ausreichend Parkflächen zur Verfügung stehen.“ Wer sich nicht an die Parkverbote hält und abgesperrte Bereiche blockiert, der werde gegebenenfalls auch abgeschleppt, teilt Stadtsprecher Uwe Päsler auf Nachfrage mit. „Wer jedoch beispielsweise auf einem Grundstück oder in einer nicht betroffenen Seitenstraße parkt und die drei Tage gar nicht wegfahren will, hat natürlich auch kein Problem.“

Welche Ausnahmen von dieser Regel gibt es?

In Einzelfällen müssen eben doch Fahrzeuge in den inneren Sperrkreis einfahren. Lieferungen sind dabei auf drei Zeitpunkte beschränkt: Freitag bis 12 Uhr sowie Sonnabend und Sonntag jeweils von 3 Uhr nachts bis 9 Uhr. Die Ausnahmeregelung gilt aber nur für verderbliche Produkte, Medikamente, Kraftstoffe an Tankstellen, Zeitungen sowie Geld- und Werttransporte.

Wer darf den äußeren Sperrkreis befahren?

Während der innere Kreis aus Sicherheitsgründen generell tabu ist, dürfen Anwohner, Arbeitnehmer und Lieferanten in den äußeren Bereich durchaus einfahren. Dafür können kostenlose Einfahrtsberechtigungen beantragt werden. Über die Antragsmodalitäten wolle man rechtzeitig informieren, heißt es vonseiten der FVG.

Wie werden Anwohner und Anlieger über die Sperrkreise informiert?

Die Rathaus-Mitarbeiter wollen rechtzeitig über Medien und eine ausreiche Beschilderung kennzeichnen, wo das Sperrgebiet jeweils beginnt. Zum anderen werden Sperrposten ohnehin niemanden ins Festgebiet lassen, so Sprecher Uwe Päsler.

Eventuelle Fragen will die Stadtverwaltung in einer Bürgerversammlung beantworten. Die ist für den 28. Mai in der Stadthalle Stern geplant. Unter anderem könnte bis dahin auch feststehen, wo konkret sich die Ausweich-Parkplätze für die Innenstadt-Anwohner befinden und wie die einzelnen Sondergenehmigungen zu beantragen sind. Es werde jedenfalls noch wohnortnahe Alternativen geben, verspricht Uwe Päsler.

Völlig fix sind die Sperrkreise übrigens auch jetzt noch nicht. Die FVG teilt mit, die „Zuordnung einzelner Straßen zu den Sperrkreisen“ könne „final spätestens ab Juni 2019“ einer Übersicht auf der Internetseite des Tags der Sachsen entnommen werden. Kleinere Änderungen seien bis dahin noch möglich.

www.tagdersachsen2019.de