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Findet S-95-Ärger nun ein Ende?

Zumindest wird der Verkehr bei Weißbach nun doch mit einer Ampel geregelt. Das war erst völlig unmöglich gewesen.

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© Reiner Hanke

Von Reiner Hanke

Steina/Weißbach. Eine Großkatze aus Plüsch grüßte jetzt am Morgen die Autofahrer in Steina. Genau an der Engstelle am Schleichweg, über den viele Autofahrer derzeit die Radwegbaustelle an der Staatsstraße 95 umgehen. Die ist zwischen Weißbach und Gersdorf gesperrt. Viele Autofahrer sind genervt davon (SZ berichtete). Zumal dort eben nicht immer so intensiv gebaut werde, dass es eine Vollsperrung rechtfertige, kritisierten Leser. Sie schlugen eine Ampellösung statt einer Vollsperrung vor. Die lehnte das Landesamt für Straßenbau noch Ende der Vorwoche ab. Am Donnerstag sorgte dann doch eine Ampel für Erleichterung bei den Kraftfahrern.

Die offizielle Umleitung mit einer Länge von zwölf Kilometern nutzten wohl bisher nicht so viele Autofahrer. Dafür bildeten sich Schlangen an jener Engstelle auf dem Schleichweg durch Steina, dem Semmelweg. Selbst Laster hatten den für sich entdeckt. Die bahnten sich rigoros einen Weg über den Acker. Vorbei am Hindernis aus Warnbaken und Betonringen, dass genau Laster von der kleinen Dorfstraße fernhalten soll.

Böses Erwachen bei Autofahrern

Sogar die Polizei schritt ein und kontrollierte den Durchgangsverkehr. Der ist nur für Fahrzeuge bis zu einer Maximal-Breite von zwei Metern erlaubt. Das sorgte doch bei manchen Kraftfahrern für Erstaunen und ein böses Erwachen. Denn Pkws sind oft breiter als angenommen. Dabei sind nicht die Angaben in der Fahrzeug-Zulassung maßgebend. Es geht um die tatsächliche Breite, erklärt Polizeioberkommissar Tobias Sprunk: „Das Verkehrszeichen verbietet Fahrzeugen, deren tatsächliche Breite größer als zwei Meter ist, die Durchfahrt. Dabei sind die Fahrzeugspiegel oder auch die Ladung zu berücksichtigen. Spiegel dürfen zum Messen nicht eingeklappt sein.“ Dabei könne die Polizei bei der Kontrolle jedes geeignete Messmittel verwenden, zum Beispiel Bandmaß und Gliedermaßstab.

Wer gegen das Verbot verstoße, begehe eine Ordnungswidrigkeit, die mündlich oder mit einem Verwarngeld von 20 Euro geahndet werden kann. Bei nachgewiesenem Vorsatz ist es möglich, das Strafgeld zu erhöhen. Das alles gilt für Pkw ebenso wie für Laster. Die haben derzeit auch keine Chance auf dem Schleichweg: Eine tiefe Furche versperrt den Übergang aufs Feld. Aber solange Ampeln den Verkehr an der Radwegbaustelle regeln, dürfte es am Semmelweg ruhig bleiben.