Merken

Flutbetrüger muss 350.000 Euro zahlen

Das Landgericht Dresden hat den Radebeuler Druckerei-Besitzer Wolfgang Lerchl in zehn Fällen des Subventionsbetruges für schuldig befunden.

Teilen
Folgen
© Ronald Bonß

Dresden. Das Landgericht Dresden hat heute Vormittag den Radebeuler Druckerei-Besitzer Wolfgang Lerchl in zehn Fällen des Subventionsbetruges für schuldig befunden. Der Unternehmer hatte zwischen 2003 und 2007 von der Sächsischen Aufbaubank insgesamt rund 6,5 Millionen Euro erschwindelt. Es dürfte sich um den bislang größten Fall von Fluthilfebetrug in Sachsen handeln.

Die Vorsitzende Richterin Michaela Kessler verhängte gegen den 48-Jährigen eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und setzte diese für zwei Jahre zur Bewährung aus. Parallel dazu muss der Firmenchef eine Geldstrafe von insgesamt 350.000 Euro sowie eine Geldauflage von 250.000 Euro zahlen. Das Gericht legte für diese Rechnung ein monatliches Einkommen von mindestens 15.000 Euro zugrunde. Lerchl habe mit „erheblicher krimineller Energie“ gehandelt, so Richterin Kessler. Der Subventionsbetrug sei bis ins Detail geplant gewesen. Das Gericht folgte damit nicht der Darstellung des Druckerei-Besitzers, wonach er Opfer eines Dresdner Rechtsanwalts geworden sei, der die Taten geplant und als legales Vorgehen hingestellt habe. „Sie wussten sehr wohl, dass dies strafrechtliche Konsequenzen hat“, so die Vorsitzende Richterin.

Eine weitere Strafe sprach das Gericht gegen Lerchls Online-Druckhaus Unitedprint aus. Dieses hat zwar bis 2009 bereits 8,5 Millionen erschwindeltes Geld inklusive Zinsen an die Sächsische Aufbaubank zurückgezahlt. Zusätzlich muss die Firma jetzt jedoch noch einmal 900.000 Euro zahlen. Das Gericht begründete dies unter anderem mit dem Wettbewerbsvorteil, den sich das Druckhaus mithilfe der illegal kassierten Fördermittel verschafft habe. (SZ/pa)