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Flutgraben wird begutachtet

Experten nehmen das Gewässer in Langburkersdorf ganz genau unter die Lupe. Zustand und Hochwasserschutz stehen im Mittelpunkt.

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© Symbolfoto: dpa

Langburkersdorf. Für Gewässer zweiter Ordnung sind die untere Wasserbehörde des Landkreises sowie die Kommunen zuständig. Und als solche müssen auch der Zustand dieser regelmäßig kontrolliert werden. Die untere Wasserbehörde hat jetzt für den 22. August eine Begehung des Flutgrabens und des Treibbachs ab Treibteich in Langburkersdorf angekündigt. Die Schau umfasst den Zustand der Oberflächengewässer, der Überschwemmungs- und Hochwasserentstehungsgebiete, der Gewässerrandstreifen sowie den ordnungsgemäßen Zustand der Anlagen am Gewässer.

Die in Langburkersdorf geplante Gewässerschau des Flutgrabens findet wie folgt statt: Treffpunkt ist am 22. August, 10 Uhr Raupenbergstraße 46. Dann wird der Flutgraben Langburkersdorf ab dem Teich oberhalb Raupenbergstraße 46 stromabwärts begangen. 11.30 Uhr steht dann der Bereich ab dem Zulauf vom Treibteich Langburkersdorf bis Mündung Flutgraben, stromab bis Mündung Polenz auf dem Programm. Die Zeitplanung gilt unter Vorbehalt. Den Eigentümern und Anliegern der betroffenen Gewässer, den zur Benutzung der Gewässer Berechtigten, den zuständigen Behörden und den Fischereiberechtigten wird die Gelegenheit zur Teilnahme an der Schau gegeben. Dazu sollen die Anlieger und Eigentümer die Schaukommission an ihren Grundstücken erwarten, informiert das Landratsamt. Die Behörde weist darauf hin, dass die Schaukommission zum Betreten der Grundstücke befugt ist. Die Eigentümer und Nutzungsberechtigten seien gesetzlich dazu verpflichtet, die Gewässer zugänglich zu machen und Auskünfte zu erteilen. (SZ)