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Frau fällt in Baustellengraben und verklagt die Stadt Löbau

Die Klägerin fordert Schmerzensgeld und Schadensersatz. Dass sie dies bekommt, ist allerdings unwahrscheinlich.

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© ens Trenkler

Von Jens-Rüdiger Schubert

Löbau/Görlitz. In einem Verfahren vor der Zivilkammer des Görlitzer Landgerichts ging es um Schadensersatz und Schmerzens- geldforderungen gegen die Stadt Löbau. Nach Ansicht der Klägerin Linda W.* hatte die Stadt dort am 7. Dezember 2015 eine Baustelle nicht richtig abgesichert. Damals war die Klägerin zu ihrer Tochter in die Ölsaer Straße gefahren.

Kurz vor der Baustelle stellte sie das Fahrzeug ab, schlüpfte durch die Absperrung, um den kürzesten Weg zu nehmen und stürzte in einen etwa 1,50 m tiefen Graben. Dabei verletzte sie sich am Kinn und zog sich Prellungen zu. In Folge war sie 14 Tage arbeitsunfähig.

Vor Gericht forderte sie nun von der Stadt 1100 Euro Schmerzensgeld und 91,24 Euro Schadensersatz wegen Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht.

Der Vorsitzende Richter der Zivilkammer stellte fest: Die Baustelle war durch Absperrung gesichert. Linda W. kannte den Gefahrenbereich durch die Besuche bei ihrer Tochter. Zudem hatte Linda W. noch eine zusätzliche Sichteinschränkung, weil sie einen Topf mit einem Durchmesser von etwa 25 cm vor sich hertrug. Auch hätte sie an der Baustelle vorbeigehen können.

Deshalb hat die Klage von Linda W. eher geringe Aussicht auf Erfolg. Der Vorsitzende Richter der Zivilkammer wird am 18. Januar eine Entscheidung verkünden.

*Name von der Redaktion geändert