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Freistaat zahlt für Schäden im Mordfall ohne Leiche

Vom Mordvorwurf ist der Jonsdorfer Peter Israel 2001 freigesprochen worden. Erst jetzt bekommt er Geld für die Schäden im Garten.

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Von Frank Seibel

Es ist genau zehn Jahre her, seit der aufwühlendste Kriminalfall der Lausitz ihren Höhepunkt fand. Jetzt liegt er endgültig bei den Akten. Der Freistaat Sachsen steht für den Schaden gerade, den seine Behörden bei der erfolglosen Suche nach einer Leiche verursacht hatte.

Juli 2000: Acht Jahre nach dem Verschwinden der Jonsdorferin Sonnhild Israel ist der Görlitzer Staatsanwalt Sebastian Matthieu sich sicher, dass ihr Mann Peter Israel sie umgebracht hat. Allein – es gibt keine Leiche. Auf der Suche nach dem Mordopfer lässt er den 2000 Quadratmeter großen Garten im Zittauer Gebirge umgraben. Zutage kommen jedoch nur der Personalausweis und der Führerschein der Vermissten. Der Staatsanwalt bringt die Mordanklage dennoch vor Gericht. 2001 wird der heute 53 Jahre alte Maurer freigesprochen.

Richtig erleichtert kann Peter Israel aber erst jetzt sein. Nach neun Jahren bekommt er vom Freistaat Schadenersatz für die Zerstörungen auf seinem Grundstück. Von einer sechsstelligen Summe ist die Rede, Details bleiben geheim.

Auch für Jürgen Neumann geht damit eine schier unendliche Geschichte zu Ende. Der Rechtsanwalt aus Bischofswerda hat Peter Israel zehn Jahre lang begleitet, zunächst im Mordprozess, dann neun Jahre lang im Kampf um die Entschädigung.

Die Ausgangslage war denkbar schlecht: einen Gesamtschaden von 27000 Euro räumte der Freistaat anfangs ein – 488.000 Euro hingegen forderte Neumann für seinen Mandanten. Denn die tiefen und großflächigen Löcher im Garten haben nach Überzeugung von Peter Israel auch das Haus beschädigt: Risse und Löcher in den Wänden, ein zerstörter Swimmingpool.

Nach jahrelangem Hickhack landete der Fall im Dezember 2008 vor der Mediationsstelle des Landgerichts Dresden. Hier suchen Richter in aufwändigen Verhandlungen nach Kompromissen in zivilrechtlichen Streitigkeiten. Ein Gutachten hat letztlich geholfen, den Knoten zu lösen. Die entscheidende Frage: Wurden die Krater damals ordnungsgemäß wieder gefüllt? Das ist der größte Einzelposten im Streit gewesen. 6000 Euro wollte der Freistaat dem Eigentümer für die Verfüllung zahlen. Doch das Gutachten im Auftrag des Landgerichts ergab eine ganz andere Summe: 60000 Euro seien nötig, um den Boden wieder so zu verdichten, dass er das Umgebindehaus trägt. Dieses Gutachten über den größten Einzelposten gab nun das Maß für den Gesamt-Kompromiss vor. „Wir hätten weiterhin auf mehr bestehen können“, sagt Rechtsantwalt Neumann. „Aber dann hätten wir nochmal zehn Jahre gewartet.“

Für den 47-jährigen Anwalt, der aus Zittau stammt, geht damit das aufregendste Kapitel seines bisherigen Berufslebens zu Ende. Aber völlig einzigartig blieb es nicht. Im Jahr 2005 übernahm er im Raum Leipzig einen ähnlichen Fall: Die Frau seit Jahren verschwunden, Grundstück umgegraben, keine Leiche; Streit um den Schadenersatz. Der Mordprozess allerdings wurde eingestellt. Und auch die Zankerei mit dem Freistaat lief recht glimpflich ab, sagt Jürgen Neumann – anders als im Fall Israel, „bei dem nichts normal war.“