Dass er sich bereits mit einer Spende strafbar machen könnte, war einem Freitaler möglicherweise nicht bewusst. Doch weil er 200 Euro an den Betreiber einer Webseite überwiesen haben soll, die verfassungswidrige Inhalte enthält, erhielt der Mann Ende 2020 einen Strafbefehl in Höhe von 11.200 Euro.
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