Freital
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Eigentümer müssen Schnee räumen

Der erste Schnee ist gefallen. So mancher musste schon ein paar Zentimeter vom Gehweg schieben. Das ist nicht nur in Freital Pflicht.

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© dpa

Gerade hat sich der Winter mit ein paar Krümeln Schnee das erste Mal dieses Jahr gezeigt, da weisen die Kommunen auf die Räumpflicht der Bürger hin. Die Stadt Freital nimmt das zum Anlass, auf die Räum- und Streupflicht hinzuweisen, die den Eigentümern der Anliegergrundstücke obliegt. Neben der allgemeinen Straßenreinigungspflicht müssen Hausbesitzer Gehwege und Zugänge zu Überwegen vor ihren Grundstücken in einer solchen Breite von Schnee zu räumen, dass nach Möglichkeit keine Behinderungen mehr bestehen.

Bei starkem Schneefall muss der Schnee, sofern der Platz auf dem Gehweg nicht mehr ausreicht, in die Vorgärten oder an andere geeignete Stellen gebracht werden. „Er darf nicht auf die Straße geschoben oder verkehrsbehindernd gelagert werden“, teilt die Stadtverwaltung mit.

Mindestens 1,50 Meter Breite müssen beräumt werden

Sind keine von der Fahrbahn baulich getrennten Gehwege vorhanden, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,50 Meter Breite entlang des Anliegergrundstückes. Dabei sollte der geräumte Schnee, wenn möglich unmittelbar an der Grundstücksgrenze abgelagert werden. Festgetretener oder auftauender Schnee ist ebenfalls – soweit möglich und zumutbar – zu lösen und abzulagern.

Bei Schnee- und Eisglätte sind Gehwege sowie Zugänge zur Fahrbahn und zu Überwegen sowie dem Fußgängerverkehr dienende Bereiche in einer solchen Breite zu räumen oder zu streuen, dass Fußgänger nicht gefährdet werden. Als Streumaterial sind vor allem Sand, Splitt und ähnliches abstumpfendes Material sinnvoll.

Die Verpflichtungen zur Schneeberäumung gelten für die Zeit von 7 bis 20 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr und sind „bei Schneefall unverzüglich auszuführen“, wie es heißt. Gleiches gilt für die Beseitigung von Schnee- und Eisglätte. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet und die Pflichten zwangsweise auf Kosten der Grundstücksbesitzer durchgesetzt werden. (SZ)

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